Handwerkerrechnung- Frage zu Arbeits und Materialkosten

2 Antworten

Es gibt Materialkosten, Mietkosten (z.B. für Geräte oder Fahrzeuge), Lohnkosten, Reisekosten. Wenn die Lohnkosten separat ausgewiesen sind, dann erfolgt das für die steuerliche Geltendmachung als haushaltsnahe Dienstleistungen. Ich würde mir bei einer Handwerkerrechnung aber schon auch wünschen, daß die restlichen Positionen ausgewiesen sind, wenn nicht von vorneherein ein Pauschalpreis ausgemacht wurde.

Lediglich der Ausweis von Lohnkosten führt zum Verschenken von Steuerabzugspotential bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG!!!

Dort gilt vielmehr - nur etwas vereinfachend - die Parole "Alles, außer Material!". Also z. B. auch die Fahrzeugkosten, Entsorgungskosten, Gerätemiete, Gerüstkosten sind meistens abzugsfähig. Alle wesentlichen Details unter http://kuerzer.de/hndl2010. Denn dort sind auch die Ausnahmen aufgeführt!

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Wenn von Maurerarbeiten die Rede ist, dann sind möglicherweise auch Kosten für Entsorgung und Materialbeschaffung aufgetreten. Und Fliesen sind zwar ein Kostenfaktor, aber das Kleinvieh wie Kantenprofile, Untergrundisolierung ... lassen auch Kosten zusammenkommen.