Handschriftlich oder Maschinell?

2 Antworten

Ich habe mich als Referendar durch handschriftliche Strafanzeigen durchkämpfen müssen und kann mich erinnern, dass da weder gute Laune noch die Bereitschaft aufkam, sich dem Inhalt wirklich intensiv zu widmen. Erlaubt ist es natürlich dennoch.

Nachdem Du folgend sicherlich auch eine Kopie diieses Schriftstückes benötigst , sprich vermutlich in einen Copyshop gehen musst - warum nicht auch dort Deinen Brief ausdrucken?

Nun ja, wenn ich es per Hand schreibe, muss ich in keinem copyshop eine Kopie anfertigen lassen. Dann schreib ich es ein zweites Mal. 🤷‍♂️

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