Halteverbot Garageneinfahrt?
Ist ein temporäres Halteverbot vor meiner Garagenzufahrt gesetzlich erlaubt?
2 Antworten
Nein, du darfst nicht einfach Verkehrsschilder im öffentlichen Raum aufstellen, falls du das vor hast. Aber ein Parkverbot für deiner Garageneinfahrt gibt es bereits kraft Gesetz (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO).
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Vor einer Garageneinfahrt gilt grundsätzlich das Absolute Halteverbot.
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/