Hallo, wird auf meine Beamtenpension die Witwenrente ,die ich nach dem Tod meines Mannes vom Anwaltsversorgungswerk NRW erhalten werde, angerechnet?

2 Antworten

Das läßt sich beispielsweise ergoogeln:

Pension und Witwenrente (§55 Abs 3 BeamtVG)
Eine pensionierte Realschullehrerin (A 13) erhält außer ihrer Pension noch eine Hinterbliebenrente aus gesetzlicher Rentenversicherung des verstorbenen Ehegatten.
Der Rentenversicherungsträger z.B. die BfA in Berlin berücksichtigt in erheblichem Umfang die Einkünfte der Witwe bei der Festsetzung der Witwenrente. Bei der Pensionshöhe von Lehrern kommt es da durch selten zu einer nennenswerten Witwenrenten-Zahlung. Nur die ersten drei Monate gibt es ungekürzte Witwenrenten. Dann wird der Rentenanspruch in der Regel auf Null gesetzt. Die Pension wird bei einer evtl. Zahlung von Witwenrente nicht gekürzt.

Da keine Aussagen zur Höhe der Pension vorliegen kann man auch keine näheren Angaben machen, um wieviel die Witwenrente eingekürzt wird.