Hallo,bin Harz4,Habe Depressionen bin Krebskrank und wohnung wurde gekündigt?

3 Antworten

Wie wird denn die Kündigung begründet? So einfach ist es mit einer Räumungsklage nicht. Auch wenn der Hauptmieter eine solche Klage einreicht, dauert es bis zur Entscheidung wesentlich länger als bis Ende Mai.

Also ruhig Blut, Du wirst auf keinen Fall obdachlos.

Leg dem Jobcenter die Kündigung vor und bespreche dort, wie es für Dich weitergehen soll.

Als ALGII - Empfängerin steht Dir finanzielle Hilfe für Umzug und eventueller Einrichtung einer Wohnung zu.

DIE BEGRÜNDUNG DER kÜNDIGUNG IST VÖLLIG HALTLOS : ICH WÄRE AGRESSIV UND HÄTTE GESTOHLEN (WAS ICH NIE TUN WÜRDE ) UND WÄRE GESCHÄFTSSCHÄDIGEND ; DENN MEIN MITBEWOHNER HAT EINE WERKSTATT AM HAUS: ER KÖNNE SO NICHT ARBEITEN : DABEI TU ICH GAR NICHTS BIN IN MEINEN RÄUMEN UND TU NICHTS ABER WIE SOLL ICH ES BEWEISEN ?ER MÖCHTE EINFACH DAS ICH GEHE UND SAUGT SICH NUN GRÜNDE AUS DEN FINGERN DAS ES NUR NOCH SCHEBBERT : ICH KANN MICH NICHT WEHREN DAGEGEN :

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@Petzi65

Nicht Du musst etwas beweisen, sondern er muss beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. 

Also wie gesagt; Sprich mit dem Mitarbeiter des Jobcenters und erkläre die Situation. Eventuell wird ja einem Umzug in eine andere Wohnung zugestimmt.

Ich habe noch eine Bitte: Es wäre schön, wenn Du nicht nur Großbuchstaben benutzt, denn so sieht es aus, als würdest Du mich anschreien.

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@Primus

Das stimmt nicht uneingeschränkt.

Die Frage ist, ob es sich um eine möblierte oder unmöblierte Untervermietung handelt. Hier gibt es unterschiede. Ist ein Zimmer beispielsweise möbliert untervermietet worden, benötigt der Hauptmieter für die Kündigung nicht einmal ein berechtigtes Interesse. D. h. Er kann ohne Grund kündigen.

Und auch wenn es sich um eine unmöblierte Teilwohnung handelt, kann hier relative leicht gekündigt werden (beispielsweise Eigenbedarf, der dann, wenn es sich um einen Raum in einer Wohnung handelt nahezu unmöglich ist, das Gegenteil zu beweisen).

Siehe auch:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/#2-Kuendigung-durch-Hauptvermieter-begruendet-kein-Kuendigungsrecht-des-Hauptmieters

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@Primus

sorry war keine Absicht hab nicht drauf geachtet bin Momentan nur ziemlich aufgeregt

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@TopJob

ich habe Möbliert gemietet also ich bin Untermieter uns wie gesagt Momentan Krank habe Depressionen durch den ganzen Stress und die Krebsdiagnose auch noch nicht verdaut denn ich weiß es erst seit 4 Wochen und habe Momentan ganz andere Sorgen . Darum die Frage ob er mich jetzt überhaupt so einfach raus klagen kann in meiner Gesundheitlichen Verfassung ?Da muss es doch auch Rechte geben ?Seine Miete bekommt er immer pünktlich und ich habe mir nichts Vorzuwerfen .

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@Primus

sorry nicht meine Absicht gewesen 

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Ja, Deine Lage ist schwierig. - Wende Dich an eine

sozialberatung

(google so) und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

.

Wenn Du dies beim Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. - Zum Beispiel in Hamburg bietet die Diakonie (auch Diakonisches Werk genannt) die Begleitung durch ehrenamtliche Ämterlosen an.



Gehe auf deinen Ansprechpartner beim Jobcenter zu. Wenn du nicht selbst gekündigt hast oder die Kündigung nicht fahrlässig verursacht hast, müsste das Jobcenter für den Umzug aufkommen. Du solltest nur zusehen, dass du dich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machst. Die Miete werden, wenn du im Kostenrahmen bleibst, ja wie bisher übernommen. Evtl. kann dir auch hier das Jobcenter Hilfe bzw. Ansprechpartner bieten, wie du vielleicht an eine Sozialwohnung kommen kannst.