Hallo zusammen, kann ich mit Hauptwohnsitz am Arbeitsort (Nebenwohnsitz am Heimatort) die doppelte Haushaltsführung anwenden?

3 Antworten

Hallo,

ein wichtiges Kriterium, ist die Wohnung am Heimatort der Lebensmittelpunkt oder die Wohnung am Beschäftigungsort? 

Dem Finanzbeamten interessiert dabei:

- Größe und Ausstattung der beiden Wohnungen

- Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte 

- Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung 

- soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten sowie Vereinszugehörigkeiten

Näheres zur Einordnung " Lebensmittelpunkt ":

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/diese-kosten-fuer-eine-zweitwohnung-koennen-sie-absetzen.html

Gruß !

vielen Dank euch beiden.

Naja meine Wohnung (Wg Zimmer am Arbeitsort) ist kleiner als am Heimatsort und ich bin mindestens 2 Wochenenden im Monat am Heimatort und alle sozialen Kontakte sind am Heimatort. Die Arbeitswohnung ist leider aber teurer als die Heimatwohnung wegen große Mietpreisunterschieden zwischen den Wohnorten.

@ Mikkey: Woher weisst du das? Ich komme teilweise durcheinander mit den Formulierungen.z.B: "Die Kosten für eine Zweitwohnung können Sie immer dann absetzen, wenn
der Zweitwohnsitz nicht zum "Lebensmittelpunkt" bzw. zum Hauptwohnsitz
wird." <-- da ich am Arbeitsort mit Hauptwohnsitz leider angemeldet wurde würde die doppelte Haushaltsführung nicht funktionieren oder was denkt ihr?

Hallo, 

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wenn dein Zweitwohnsitz(Arbeitsort) kein " Lebensmittelpunkt " ist, sondern der Wohnsitz wo deine Familie, Freunde, Sportclub usw. dein " Lebensmittelpunkt ist, dann kannst du die Kosten auch ansetzen. 

" Das Finanzamt interessiert nicht: Welche Wohnung melderechtlich Haupt- und welche Nebenwonsitz ist."
@ Mikkey: Woher weisst du das?


....ganz einfach, es lässt sich keine Meldebestätigung vorlegen.

Die Wohnung am Arbeitsort ist teuerer ? Tja, man muss sich dann wohl entscheiden :-( 

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@Gaenseliesel

Hi,

achso also ist die Anmeldung von Haupt und Nebenwohnsitz vollkommen egal ich bekommen dann trotzdem die doppelte Haushaltsführung durch okay.

"Tja, man muss sich dann wohl entscheiden :-( " <-- was heißt das?

 also ja die Wohnung am Arbeitsort ist 140 Euro im Monat teuerer und hat die hälfte des Wohnraumes von meiner Wohnung am Heimatort. Dabei ist aber die Wohnung am Arbeitsort eine der billigsten die ich in dieser Stadt gefunden habe.

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@ghhhh

-was heißt entscheiden ? -  gute Arbeit trotz der Miete am Arbeitsort oder keine Arbeit am Heimatort, mit günstiger Miete......  ;-)))

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@Gaenseliesel

die Entscheidung fällt mir sehr leicht. also ich vermute mal das die Höhe der Miete damit aus deiner Sicht nicht für die Doppelte Haushaltsführung wichtig ist :)

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@ghhhh

was meintest du eigentlich mit "
....ganz einfach, es lässt sich keine Meldebestätigung vorlegen."?? Beide Wohnsitze sind bei mir gemeldet

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@ghhhh

du musst keine Meldebestätigung als Nachweis beim FA einreichen !

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@Gaenseliesel

Das Melderecht richtet sich nach dem überwiegenden Aufenthalt, da ist die Hauptwohnung praktisch immer am Arbeitsort, außer bei Verheirateten, da kann die Hauptwohnung (gem. BFH-Urteil) bei der Ehewohnung bleiben.

Das Steuerrecht legt Wert darauf, dass der Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Arbeitsort besteht und der Steuerpflichtige dort maßgeblich die Kosten des Haushalts trägt.

Am Arbeitsort muss in der Tat keine Wohnung unterhalten werden, die puren Kosten der Unterkunft können bis zu mtl. 1000€ abgesetzt werden. Das kann auch ein Zelt, ein Wohnwagen, ein Hotel oder eine Brücke sein.

Daneben sind bis zu eine wöchentliche Heimfahrt und Verpflegungsmehraufwendungen während der ersten 3 Monate absetzbar.

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@Mikkey

gut das wirkt jetzt auf mich wie 2 verschiedene Meinungen. "Das Steuerrecht legt Wert darauf, dass der Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Arbeitsort besteht" --> bedeutet für mich wenn mein Arbeitsort zum Hauptwohnsitz gewurden ist geht die doppelte Haushaltsführung nicht.   

Das Finanzamt interessiert nicht: Welche Wohnung melderechtlich Haupt- und welche Nebenwonsitz ist.<-- heißt für mich das es egal ist wo der Hauptwohnsitz ist.

Sehe ich das richtig?

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Zur Ergänzung von Gänseliesel:

Das Finanzamt interessiert nicht: Welche Wohnung melderechtlich Haupt- und welche Nebenwonsitz ist.

Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt (an dem Ort, an dem nicht der Arbeitsort ist) und das Unterhalten der Wohnung am Lebensmittelpunkt.