Hallo, wie sieht es mit der doppelten Berechnung des Rundfunkbeitrages für ein KFZ aus?

6 Antworten

Hallo,

hilft dir dies hier ?

http://www.cecu.de/gez-rundfunkbeitrag.html

" Für ein betrieblich genutztes Kfz muss ein GEZ-Beitrag entrichtet werden. Dies gilt für alle Autos, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Allerdings muss kein Extra-Beitrag für das Auto gezahlt werden, wenn der Autobesitzer bereits einen Beitrag für die Betriebsstätte entrichtet. Das erste, gewerblich genutzte Kfz ist im GEZ-Rundfunkbeitrag beitragsfrei enthalten. Für jedes weitere Fahrzeug muss ein Drittelbeitrag, das sind 5,99 Euro, im Monat bezahlt werden. Wenn ein Selbständiger von zu Hause aus arbeitet, sich das Büro also in der privaten Wohnung befindet, wird für einen betrieblich genutzten Wagen der Drittelbeitrag von 5,99 Euro pro Monat fällig. Bei mehreren Betriebsstätten ist immer das erste Kfz pro Betriebsstätte beitragsfrei."

Danke Gaenseliesel,  den Artikel hatte ich auch schonn gelesen, beantwortet aber die Frage nicht. Kann für ein KFZ (mit dem Kennzeichen xyz) ein 2tes Mal in einem anderen Zusammenhang erneut die Gebühr erhoben werden?

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Weise doch dem Beitragsservice nach, dass für das Fahrzeug bereits durch den Betrieb XY ein Beitrag abgeführt wird. Dann sollte sich das Thema erledigen. Im Zweifelsfall ist der Inhaber des Fahrzeugs für die Beitragszahlung verantwortlich.

Genau das ist der Punkt.

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@MatzeB

Wenn Du der Inhaber des Fahrzegs bist, dann fordere doch Deinen Arbeitgeber auf Dir den Beitrag zu überweisen und im Gegenzug diesen nicht mehr an die Einzugsstelle zu zahlen, denn dann gehört doch das Fahrzeug nicht zu seiner Betriebsstätte und er hat somit keine Zahlungsverpflichtung.

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Geht es noch?

Kannst Du vielleicht uns erst einmal darüber aufklären, ob Du dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" mitgeteilt und nachgewiesen hast, dass für das Fahrzeug bereits die Gebühren bezahlt werden?

Ich bin gerade dabei,, daher die Frage: Kann für ein KFZ (mit dem Kennzeichen xyz) ein 2tes Mal in einem anderen Zusammenhang erneut die Gebühr erhoben werden? Vor Allem, wenn der Zahler 2 Unterschiedlich Personen/Institutionen sind.

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@MatzeB

Manchmal kann ich die Fragen hier einfach nicht mehr glauben.

Wenn meine Eltern für mich den Strom zahlen und ich bekomme eine Zahlungsaufforderung von dem Energieversorger, dann teile ich denen mit, dass das bereits bezahlt ist. Und eines mache ich ganz sicher nicht: Ich wende mich nicht an ein Forum und frage, ob die dürfen!

Mit Deiner Frage kannst Du kommen, wenn Du denen das mitgeteilt hast und die Dir sagen: Trotzdem zahlen!

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Noch eine Ergänzung zu meiner Antwort eben bezügl. mehrfacher Beitragspflicht: es gibt ja Leute, die betreiben mehrere Gewerbe und nutzen aber nur 1 KFZ für alle; dann entsteht ggf. auch mehrfach die Beitragspflicht für dieses KFZ.

Dann kann man sich aussuchen, auf welches Gewerbe der KFZ-Beitrag angemeldet wird, da zahlt man dann € 5,83. Für die anderen Gewerbe meldet man das KFZ ebenfalls beim Beitragsservice an, verweist auf die bestehende Anmeldung und bleibt beitragsfrei.

Es kann also mehrfache Anmeldepflicht, aber nur einen Beitrag geben!

Noch eines dazu: der Beitragsservice ist ja ein alter geldgieriger Schlamperladen, die bekommen diese korrekte Anmeldung nicht immer so hin und schreiben immer wieder aufs Neue Briefe und Zahlungsaufforderungen. Und bei mehreren Gewerben könnte sich auch mal etwas ändern, es wird vielleicht eines abgemeldet oder kommt eines hinzu.

Also ist gute Buchführung angesagt und saubere Dokumentation, also Belege, Schreiben, Zahlungsbelege und Telefonnotizen immer aufheben, um stets beweisen zu können, daß man seinen Pflichten korrekt nachgekommen ist.

grundsätzlich kann es sein, daß zweimal eine Beitragspflicht besteht. Da dies aber nicht erwünscht ist von seiten des Gesetzgebers, wurden die Situationen, aus denen zweimal die Beitragspflicht erwächst, entschärft. Bei Dir sieht das so aus:

1. der Beitrag für den PKW ist für die private Nutzung bereits in Deinem Haushaltsbeitrag enthalten; also besteht hier zwar Beitragspflicht, aber der Beitrag ist bereits durch den Haushalt abgedeckt.

2. gewerbliche Nutzung als Heilpraktiker: das Gewerbe, also die Betriebsstätte, befindet sich in der Privatwohnung, die ist mit dem privaten Beitrag bereits abgedeckt, somit ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Für das gewerblich genutzte KFZ ist ein Drittelbeitrag zu entrichten (€ 5,83 monatlich).

3. Angestellte müssen für die Nutzung des privaten KFZ im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit keinen Beitrag entrichten. Und da es sich nicht um ein Fahrzeug des Arbeitgebers handelt (es ist ja auf DICH zugelassen), muß auch der Arbeitgeber nichts bezahlen. Für diese Tätigkeit besteht keine Beitragspflicht.

Und um das Formale nochmals herauszustellen: grundsätzliche Beitragspflicht kann also mehrfach bestehen; die mehrfache Erhebung von Beiträgen i.d.R. nicht

Alles klar?

...das Gewerbe, also die Betriebsstätte, befindet sich in der Privatwohnung....

Woher hast Du das? Habe ich das überlesen?

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@gammonwarmal

habe ich wohl, großzügig wie ich bin, wohl einfach mal so angenommen... :-) .... Bei eigenen Geschäftsräumen, also einer Praxis im Haus mit separatem Eingang (dieses Detail ist wichtig, erst dann sprechen wir von einer eigenständigen Betriebsstätte!) oder Praxisräumen irgendwo anders liegt eine eigenständige Betriebsstätte vor, dann gilt folgende Regelung:

zu 1.)  keine Änderung
zu 2.)  ich unterstelle, daß die Zahl der Mitarbeiter max. 8 Personen beträgt, dann fällt ein Drittelbeitrag an (€ 5,83 monatlich) und die Betriebsstätte ist abgedeckt. Ein KFZ ist beitragsfrei darin enthalten, jedes weitere KFZ würde jeweils € 5,83 kosten.
zu 3.)  keine Änderung

Unterm Strich ist der Beitrag gleich hoch, nur die Deklaration gegenüber dem Beitragsservice ist anders.

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@gammonwarmal

Überlesen hast Du es nicht - aber hätte er eine eigenständige Praxis, dann wäre dies der erste PKW dieser Betriebsstätte und somit beitragsfrei.

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