Hallo mein Vermieter, hat mich gekündigt,. (eigen bedarf?) aber er meldet sich nicht was kann ich tun?
Ich habe ein Wiederspruch gelegt, dass ich im Moment Finanzielle nicht in der Lage bin auszuziehen, uns seit 20 Jahre hier Wohnen.
Er hat auf meinen Wiederspruch nicht geantwortet entweder ist er telefonisch oder schriftlich nicht mehr zu erreichen, die Kündigung läuft Ende Februar ab.
Was kann ich tun oder was kann mir passiern ich würde mich auf eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen Jenny
2 Antworten
Erstmal: Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung. Solange alle Regeln eingehalten sind, ist sie Wirksam.
Du könntest gegen die Kündigung klagen, denn ein einfacher Widerspruch beim VM wird nichts bewirken.
Oder du sitzt das aus. Dein VM kann dich nicht rauswerfen, er müsste eine Kündigungsklage gegen dich erwirken. D.h. Er muß vor Gericht um dich rauszuwerfen.
Wie auch immer, wenn der Eigenbedarf rechtens ist, verschaffst du dir dadurch nur Zeit, raus musst du dennoch.
Daher: fang an zu suchen. Du wirst dort nicht mehr glücklich, selbst wenn du Recht bekommen solltest.
Du kannst mit deinem VM auch verhandeln. Er will das du raus gehst, dann soll er zahlen und zwar Ordentlich, so ein Umzug kostet und eine Ablösesumme in 4-5 stelliger Höhe ist keine Seltenheit.
Für welche Variante du dich entscheidest, bleibt dir überlassen.
Wenn der Vermieter das Missverhältnis beenden will, muss er eine Räumungsklage erheben. Ansonsten wird das Mietverhältnis vorgesetzt (§ 574 ff. BGB).
Du hast den Widerspruch aber schriftlich uns spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses eingelegt (§ 574b Abs. 2 BGB) und kannst den Zugang des Widerspruchs auch nachweisen?