Ich möchte gerne einen Privatkredit von einem Freund in Höhe von 50.000 € in Anspruch nehmen, muss das beim Finanzamt angemeldet werden?

3 Antworten

Es ist völlig unproblematisch, wenn Ihr einen Vertrag macht:

Leif Erikson, Darlehnensgeber

gibt Stefan Schulz, Darlehensnehmer

Ein Darlehen in Hlöhe von 50.000,-

Das Darlehen ist mit ... % jährlich zu verzinsen. Die berechnung der Zinsen erfolge jährlich nachschüssig.

Für Zins und Tilgung ist ab ...., eine momnatliche Rate in Höhe von .... zu entrichten, bis zu völligen Tilgung.

Änderungen des Vertrages benötigen die Schriftform.

Dann in die Überweisung "Darlehen lt. Vertrag"

Damit ist die Sache klar.

Vertragstext natürlich nur ein Beispiel. 

Kredit offiziell angemeldet

Die Meldestelle für größere Geldeingänge aus dem Ausland ist die Bundesbank. Deine Bank wird Dir nach dem Geldeingang ein entsprechendes Meldeformular vorlegen, das Du ausfüllen mußt.

Zinsen kannst Du beliebig hoch zahlen. Spannend wird es erst für das Finanzamt, wenn Du den Zinsaufwand irgendwie einkommensteuerlich absetzen willst. 

Danke für Ihre Antwort, nun weiß ich, an welche Stelle ich mich wenden muss. 

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Es muss nicht angemeldet sondern nur die Zinseinkünfte versteuert werden.

Je nachdem, ob du die Zinsen als Werbungskosten absetzt oder nicht mit dem persönlichen Steuersatz oder mit dem Abgeltungssteuersatz.

Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich bin in diesem Fall Kreditnehmer und der Kreditgeber (Freund) wohnt in Schweden.
Ich hätte mir nur vorstellen können, dass so ein Kredit offiziell angemeldet werden muss, dass es sich offensichtlich um einen Kredit handelt und keine Schenkung.

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@Rat2010

Wieso, das war doch ursprünglich meine Frage, ob es angemeldet werden muss?

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