Hallo ist es rechtens das gezahlte kindergeld zurückzufordern obwohl ich nach meinem abbruch der ausbildung keine mehr erhalten habe?

3 Antworten

Ich habe leidernichtalles verstanden weil die textruine weder anfang nochendehat aber zum thema anspruch auf kindergeld hat man wenn man ein kind hat nicht wenn man ein kind ist oder wenn man ein enkelkind hat und die eltern des kindes tot sind aus diesem grund oder einfacher gesagt deshalb kann man auch nicht das kindergeld vom kind zurückfordern weil es ja nicht anspruchsberechtigt ist es sei denn es greift eine der in den paragraphen ab 62 im einkommensteuergesetz genau weiß ich die stelle jetzt auch nicht wonach das kind selbst in die anspruchsberechtigung eintritt ich habe so einen fall selbst erlebt und erfolgreich ein widerspruchsverfahren welches dann zu unseren gunsten entschieden worden ist geführt und die hatten schon mit pfändung gedroht aber das konnten wir zum glück abwenden also kein grund den kopf hängen zu lassen am besten du suchst dir jemanden der vernünftig schreiben kann so dass man das auch versteht und der ein wenig ahnung von solchen sachen hat der kann dir dann sicherlich helfen wichtig dabei ist und das sage ich auch meinen kindern immer wieder wenn mal so etwas passiert weil es einfach ganz wichtig ist alles zu wissen was damit zu tun hat alle schreiben aufzubewahren und mitzubringen damit man auch verfahrensrechtlich nicht den faden und das kann ja schnell passieren so wie unsere gesetzgebung nun mal aufgebaut ist die ja auch gern mal mit schachtelsätzen arbeitet nicht zu verlieren hoffe geholfen zu haben

und dir liegt die Schreibweise in " Minuskel " besser ?

...... grins

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@Gaenseliesel

Nein, ich musste oft korrigieren, weil der kleine Finger automatisch auf der Shifttaste war.

Ist echt anstrengend, solch eine lieblos hingerotzte Textwüste zu produzieren.

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Wurde die Ausbildung abgebrochen weil nicht ein Mindestmaß an Zeichensetzung vorhanden das ist so äußerst schwierig zu lesen und es macht keinen Spaß sich auch noch inhaltich damit auseinanderzusetzen wenn man gar nicht weiß wo der Satz und wo er aufhört ich habe jedenfalls keine Lust auf so etwas zu antworten aber vielleicht ja jemand anderes ich vermute aber mal nicht aber wer weiß vielleicht erbarmt sich ja jemand und antwortet trotzdem.

lach......die Schreibweise so exakt vom Fragesteller zu übernehmen, erforderte doch bestimmt eine Menge Konzentration. ;-)

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@EnnoWarMal

" Majuskeln "

Diesen Begriff kannte ich vom Deutschunterricht gar nicht.

hm.....zu der Zeit muss ich wohl mit Masern das Bett gehütet haben. ;-)

.... du hast recht, Majuskeln hat er benutzt ! .....lach

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Hallo,

in solchen Fällen und bei unklarer Sachlage, bedient man sich eines Widerspruchs (belegbar/ Nachweise) innerhalb der im Bescheid angegeben Frist.