Hallo, ich wollte ein Haus kaufen .Alles lief super. 5 Stunde vor den Notar Termin hat der Verkäufer ohne Grund den Termin abgesagt.!?
Muss ich jetzt die gesamte Notar Kosten bezahlen oder kann man den Verkäufer zur Verantwortung ziehen.
Danke für Eure unterstützung.
3 Antworten

Massam
Derjenige, der ursächlich für die Beauftragung des Notars war (Kaufinteressent, Verkäufer, Makler) ist Schuldner der Gebühr, die der Notar für den Entwurf des Kaufvertrages berechnet.
Beispiel: Kaufpreis angenommen 300 000 €, Gebühr inkl. Umsatzsteuer 764,-- €.




Endgültig abgesagt?
