Hallo, ich lebe mit meiner Freundin in dem sogenannte Probejahr zusammen. Sie bezieht Hartz IV, ich nicht. Dürfen wir beide im Mietvertrag stehen bei Umzug?
2 Antworten

Dann wird das Jobcenter mit absoluter Sicherheit nicht die ganze Miete übernehmen, möglicherweise noch nicht einmal die Hälfte. Mehrere Mieter sind nämlich Gesamtschuldner und da haftet jeder auf die volle Summe.

Vielen Dank für die Antwort,
Also wenn ich das richtig verstehe, dürfen wir zusammen den Hauptmietvertrag unterschreiben.
Sie hat 3 Kinder, wohl auch zu beachten, oder?
Ist jetzt in dem zusammenhang noch etwas ganz wichtiges zu beachten?
Wir sind bereit die Miete fair zu teilen, aber können unter keinen Umstand auf ihre Leistungen, bis das Probejahr abgelaufen ist, verzichten.

Vielleicht könnt Ihr es ja auch so einrichten: Du Hauptmieter, Deine Freundin Untermieterin mit Küchen- und Badbenutzung (mit Genehmigung des Vermieters). Räumlich müsste es dann so sein, dass Du glaubhaft Dein eigenes Zimmer vorweisen kannst (falls Kontrollettis vorbeischauen).
Für den Fall, dass dann tatsächlich mal Kontrollettis anklopfen: Die müsst Ihr nicht sofort reinlassen, sondern könnt einen zeitnahen Termin vereinbaren. Bei dem Termin kann dann ein Beistand zugegen sein (dazu gleich mehr).
Für Deine Freundin als Hartz IV-Bezieherin vorsorglich diese Hinweise von mir - bitte gib sie ihr zu lesen:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Hi; viele Dank dies hilft auf jedenfall weiter.
Beantwortet meine Frage leider nur halb.
Wir leben im Probejahr, haen auch die VE Form ausgefüllt und Jobcenter aktzeptiert im Moment.
Ich (Arbeitnehmer) wohne zurzeit bei Ihr (Hartz4) als Untermieter.
Deshalb möchte ich dich also Fragen:
Dürfen / Können wir unter gegebenen Umständen zusammen im Hauptmietvertrag stehen?
Wir möchten unbedingt das Probejahr durchziehen. Dann muss ich sowieso für sie aufkommen. Sie hat auch 3 Kinder falls dies wichtig in der entscheidung ist.
Ich persönlich sehe kein Problem, kenne mich aber nur halb aus. ;)
Grüße

Ich schrieb Dir ja per Kompliment, dass ich einen Freund frage. - Er schreibt das, was auch ich vermute:
A n f a n g
Dass sie dann zusammen im Mietvertrag stehen sollte kein Problem sein, denn somit sichert sich der Vermieter ja nur ab, sollte einer der Mieter zahlungsunfähig werden, dann muss der andere die volle Miete zahlen !
Hier würde dann meiner Meinung nach eher der gemeinsame Umzug ein Problem darstellen, wenn sie jetzt schon im so genannten Probejahr leben.
Denn dann wird ihnen das Jobcenter nach dem gemeinsamen Umzug sicher eine Bedarfsgemeinschaft (BG) unterstellen, denn dann handelt es sich nicht mehr um das erste gemeinsame wohnen, und das Probejahr würde meiner Meinung nach zu ende sein, und sie müssen dann nachweisen, dass sie keine BG sind.
In die Wohnung müssen sie zwar keine Außendienstmitarbeiter lassen, aber der Antragsteller ist verpflichtet, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Und wenn es nicht durch Schriftverkehr aufgeklärt werden kann, dann bleibt am Ende ja nur die Zustimmung zur Besichtigung der Wohnung.
Dann sollte eben alles so aussehen, als würden sie in einer Wohngemeinschaft (WG) leben, also auch jeder einen eigenen Schlafplatz haben und sonst alles getrennt halten.
E n d e
.
Lies dies:
Hartz IV: Wohn- oder Bedarfsgemeinschaft?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199880c66312.php
Diese Ausarbeitung auf Wikipedia ist auch sehr ausführlich, was den Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Wohngemeinschaft angeht:
Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
.
Wünsche Dir mit Freundin und Kindern ein liebevolles und freudvolles Zusammenleben.