Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen! :)
Also, meine Frage ist, ob ich Schenkungssteuer zahlen muß für mein Haus, was ich mit meinem damaligen Freund gebaut habe! Wir haben das Haus im Jahre 2000 gebaut, haben uns 2004 getrennt und ich habe bis Dato das Haus alleine bezahlt. Jetzt will ich das Haus bei einer anderen Bank umfinanzieren aber ohne meinen Ex im Grundbuch! Im November haben wir einen Überlassungsvertrag gemacht, dass er alles mir überläßt. Leider zieht sich das mit der Umfinanzierung noch ein bißchen hin, weil da noch ein Problem aufgetreten ist. Jetzt bekam ich vom Finanzamt Formulare für die Schenkungssteuererklärung!!! Das ich Grunderwerbssteuer (was ich auch schon völlig Schwachsinnig finde, weil wir es ja damals schon bezahlt haben, wo wir das Grundstück bezahlt haben!!! Im Prinzip verlangt das Finanzamt die halbe Grunderwerbssteuer doppelt!!! grrrr) zahlen muß ist mir ja schon klar, aber Schenkungssteuer??? Das Haus ist noch lange nicht bezahlt, das einzigste, was mein Ex mir "geschenkt" hat sind Schulden!!!
3 Antworten

Also ziehen wir das ganze auseinander:
Grunderwerbsteuer habt ihr damals für das Grundstück bezahlt. war OK.
Grunderwerbsteuer wird/würde jetzt fällig, wenn Du seine Hälfte kaufst.
Schenkungssteuer kann anfallen, wenn ein Vorgang vorliegt, der Schenkungssteuer auslöst.
Es ist eine Schenkung, wenn er Dir das Haus (seine Hälfte überlässt ud Du mit Schulden (seinen Anteil) übernimmst. Dann ist der Wert der Schenkung die Differenz zwischen dem Wert seiner Haushälfte udn den Restschulden.
Es kann aber auch zu einer gemischten Schenkung werden, wenn sozusagen gekauft wird gegen die Schulden udn nur der überschiessende Teil geschenkt wird.
Nur das können wir hier nicht klären, weil der Vertrag nciht vorliegt, keine Werte und die Höhe der Schulden nciht bekannt sind.
Gehe bitte zu einem Steuerberater, der wird Dir den günstigsten Weg ausarbeiten.
Nur eines ist sicher, DU zahlst nciht Grunderwerbsteuer udn Schenkungssteuer, weil das eine, das andere ausschließt. Für eine Schenkung Schenkungssteuer, dann keine Grunderwerbsteuer, weil schon mit Schenkungssteuer belastet, oder aber kauf, also Grunderwerbsteuer, dann aber keine schenkungssteuer.

Das Finanzamt geht mit Sicherheit von einer gemischten Schenkung aus. d.h. die übernommenen Schulden im Überlassungsbetrag sind als Kaufpreis zu sehen und dafür musstest du Grunderwerbsteuer zahlen. Aber wenn der Hausanteil von 2000 bis 2010 (Überlassungsvertrag) eine Wertsteigerung erfahren hat und/oder bereits viele Schulden seit 2000 getilgt wurden und/oder viele Eigenleistungen gemacht wurden und/oder viel Eigenkapital eingebracht wurde. Dann ist der Hausanteil mehr Wert als die übernommenen Schulden und für diesen Anteil musst du -falls dieser 20.000€ übersteigt, Schenkungsteuer bezahlen.Falls du noch den Einwand bringst, dass du doch die Tilgungen für deinen Freund getätigt hast, dann musst du für diese Tilgungen evt. auch noch Schenkungsteuer bezahlen, da alle Schenkungen innerhalb von 10Jahren zusammengerechnet werden und der Freibetrag von 20.000€ gilt für sämtliche Zuwendungen innerhalb von 10 Jahren.

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Können wir! Du hast auf den falschen Knopf gedrückt!