Hallo Forum, welche Auszahlungsvariante für eine Betriebliche Altersversorgung durch Entgeldumwandlung (DC-Regelung/Deferred Compensation)?

3 Antworten

Bist Du sicher das das Geld in eine Pensionskasse, und nicht in eine Unterstützungskasse eingezahlt wurde? Allein sinnvoll wäre eine Unterstützungskasse.

Pensionskasse macht doch keinen Sinn, vor allem wenn man auf eine Einmalauszahlung geht.

Bist Du privat oder gesetzlich krankenversichert?

bin gesetzlich mit meiner ehefrau versihert,

Frage:das Geld ist in die Pensionskasse der IPV einbezahlt worden,liegt nun dort in Sicherheit,auch wenn der Aktienmarkt nach unten geht,

verstehe den Ausdruck"Unterstützungskasse" nicht

Danke Gruß

Jena6015

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@Jena6015

Es gibt verschiedene Durchführungswege in der bAV, Pensionskasse und Unterstützungskasse sind zwei davon.

Bitte schau noch einmal auf den Vertrag, denn auch die IPV bietet als Pensionskasse den Durchführungsweg Unterstützungskasse an. http://www.ipv.de/Pensionskasse

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Ich finde es immer wieder prickelnd wenn Fragesteller, bei denen mal aus guten Gründen noch mal nachfragt, plötzlich nichts mehr von sich hören lassen.

Irgendwie vergessen diejenigen, dass man hier aus freien Stücken und in seiner Freizeit versucht, Fragestellern eine fundierte Antwort zu geben.

Hallo tommy06,

war die ganze woche außer Haus,habe nun einen Besprechungstermin bei meinem Lohnsteuerberater,

Danke

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Hallo, die Frage der KV wäre vor der Umwandlung einer Prüfung wert gewesen. Ich denke, dass die Auszahlung, gleich in welcher Form in vollem Umfang beitragspflichtig ist und dadurch die Vorteile der Gehaltsumwandlung weitgehend wieder verlorengehen. Zwischen verschiedenen laufenden Zahlungen gibt es dann keinen Unterschied.

Das gilt auch für die Steuer. Wirklich anders wäre in beiden Fällen nur die Alternative Einmalauszahlung, die aber bei Dir nicht auftaucht.

Viel Glück

Barmer

so wie Du schreibst,hätte ich mich wegen der KV früher erkundigen sollen,hat mir keiner empfohlen,und ich hatte nicht daran gedacht,

verstehe die "beiden Fälle"einer Einmalauszahlung nicht ganz,1ter fall die Entgeldumwandlung"ich kann mir den ganzen Betrag auf einmal auszahlen lassen,hatte gedacht,durch mehrmalige Raten würde ich die Steuer drücken,ist aber nicht so,da die KV auch mit darein spuckt,gehe ich da richtig in der Annahme?,

meine Betriebsrente werde ich auf Lebenszeit auszahlen lassen,mit Witwenanteil durch ermäßigte monatliche Betriebsrente,

Danke

Gruß Jena6015

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@Jena6015

Also für die Steuer ist es im Prinzip am besten, wenn man lange streckt, um nicht in hohe Steuersätze zu kommen. Hängt natürlich auch davon ab, um wieviel Geld es geht.

Die Einmalauszahlung hätte in der KV zur Folge, dass der Betrag für die KV auf 120 Monate verteilt wird und 120 Monate Beiträge für insgesamt die Auszahlungssumme zu zahlen sind, solange man lebt.

Wenn die Alternative nicht eine lebenslange Rente ist, sondern nur mehrere Teilauszahlungen, ändert sich daran nur wenig. (Dann hätte ich für meine erste Antwort das 1/12 etc. falsch verstanden.)

Da es noch eine zweite bAV gibt, gehe ich davon aus, dass die Geringfügigkeitsgrenze auf jeden Fall überschritten wird.

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