Hallo :) Ich möchte die Kleinunternehmerregelung (Photovoltaik) nutzen. Allerdings hat das Finanzamt dies abgelehnt, da der Netzbetreiber USt ausgewiesen hat!?

3 Antworten

Das ist richtig, § 14 (2) Satz 2 UStG:

"Unbeschadet der Verpflichtungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 Satz 2 kann eine Rechnung von einem in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt  werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift)."

Das bedeutet, du hast eine Rechnung mit USt-Ausweis erteilt, und zwar im Wege der Gutschrift.

Damit gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Zahlung der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug
  2. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Zahlung der ausgewiesenen Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Wirtschaftlich belastet bist du ja nicht, denn der Netzbetreiber hat die Umsatzsteuer nicht nur ausgewiesen, sondern dir auch gezahlt.

Im Übrigen gehört jemand, der einer PVA betreibt, ohne sich vorher zur Umsatzsteuer beraten zu lassen, mit dem UStG solange geschlagen, bis er begreift, dass die Kleinunternehmerregelung die reinste Geldverbrennerei ist.

Der Netzbetreiber erstellt die Gutschriften IMMER mit Umsatzsteuer, allein aus diesem Grund ist es völliger Unsinn, als KU daherzuwackeln.

Ganz abgesehen von den Vorsteuern, die in der Anschaffung der PVA liegen.

Ein typischer Fall von: Kein Steuerberater war mal wieder teurer als ein Steuerberater.

Aber die Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage müßte er sich doch noch erstatten lassen können, oder? 

Das FA hat ja die Kleinunternehmerregelung abgelehnt, und die Sache scheint ja noch relativ frisch zu sein.

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@Brigi123

Leider kann die Vorsteuer nicht gezogen werden, da keine Anschaffungskosten vorhanden sind :(

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Vielen Dank für die Antwort. Ich frage für einen Freund daher habe ich das ganze Thema nicht von Anfang an beeinflussen können.

KU hätte in diesem Fall dennoch Sinn gemacht, da keine Vorsteuerbeträge gezogen werden können. Es liegt keine eigenständige Rechnung für die Photovoltaikanlage vor, da dieser Preis im Hauspreis enthalten ist.

Eine abschließende Frage dazu: Besteht dann ab nächstem Jahr die Möglichkeit der KU um die Zahlung der USt per Jahreserklärung zu vermeiden (Sofern dies zuvor mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde)?

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@KroSWKA

Besteht dann ab nächstem Jahr die Möglichkeit der KU um die Zahlung der USt per Jahreserklärung zu vermeiden

Nein. Die Option bindet den Unternehmer für 5 Jahre.

Außerdem: Worin soll da der Sinn bestehen?

Ob ich nun 100 Euro bekomme - oder ob ich 119 bekomme und 19 davon an das Finanzamt überweise, bleibt sich doch gleich.

Der Unterschied ist nur, dass ich wenigstens aus den Büroklammern und was auch immer noch so anfällt, die laufenden Vorsteuern ziehen kann.

Das mit dem einheitlichen Kaufpreis darf im Übrigen auch bezweifelt werden. Der Kauf einer PVA unterliegt ja nicht der Grunderwerbsteuer. Irgdendetwas stimmt da nicht.

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@EnnoWarMal

Ich gebe es nur so wieder, wie ich es mitgeteilt bekommen habe. Vielen Dank!

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@EnnoWarMal

 Das mit dem einheitlichen Kaufpreis darf im Übrigen auch bezweifelt werden. Der Kauf einer PVA unterliegt ja nicht der Grunderwerbsteuer. Irgdendetwas stimmt da nicht.

Da hast Du Recht, aber ich habe bei Notaren schon viel erlebt wie:

Im Vertrag einbaumöbel udn Küche erwähnt, aber nicht bewertet angegeben.

Beim Verkauf einer Bäckerei den Backofen genannt udn nicht bewertet.

Daher halte ich es schon für möglich. Aber davon abgesehen, müsste der Verkäufer beim Verkauf des Hauses ja vermutlich auf die enthaltene PV-Anlage USt gezahlt haben.

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@wfwbinder

Aber davon abgesehen, müsste der Verkäufer beim Verkauf des Hauses ja vermutlich auf die enthaltene PV-Anlage USt gezahlt haben.

Also wenn in dem Kaufvertrag solch ein Bolzen drin ist, wie du schreibst, dann wundert es auch nicht, wenn die PVA nicht der USt unterworfen wurde.

Entweder weil es als Nebenleistung zur Hauptleistung gesehen wurde (was es nicht ist) oder weil die PVA als Grundstücksbestandteil angesehen wurde. Oder weil sich niemand einen Kopp gemacht hat vorher.

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In allen Punkten richtig. Top. DH.

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@wfwbinder

"Besteht dann ab nächstem Jahr die
Möglichkeit der KU um die Zahlung der USt per Jahreserklärung zu
vermeiden (Sofern dies zuvor mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde)?"

Der Weg ist etwas kompliziert und steinig und sinnlos, da das mit der nicht vorhandenen Vorsteuer nicht so bleibt. Defekte Wechselrichter, Smartmeter über 7Kwp, sonstige Reparaturen. All dies kommt noch. Was hindert den Freund daran erst mal einen Laptop für maximal 487€ zu kaufen für die Buchhaltung und Anlagenüberwachung? Da bekäme man dann konkret 77€ Vorsteuer zurück.

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Kleine Ergänzung: Da ich als Unternehmer die Rechnung stellen muss, hängt es doch an mir, die USt auszuweisen bzw. nicht. Meines Erachtens ist es doch nicht Relevant, was der Netzbetreiber in seiner Zahlungsübersicht schreibt. Das FA beruft sich allerdings auf die Zahlungsübersicht des Netzbetreibers.

Vielen Dank im Voraus :)

"Meines Erachtens ist es doch nicht Relevant, was der Netzbetreiber in seiner Zahlungsübersicht schreibt."

Wie kommst Du darauf? Hast Du denn gegen dieses Vorgehen Rechtsmittel eingelegt? Diese Abschlag-Rechnungen sind doch rechtsverbindlich. Zahlungsübersichten sind nur ein anderer Ausdruck für eine Rechnung. Telefonanbieter scheiben auch ihre Handyrechnungen auch Zahlungsübersicht.

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"Ich möchte die Kleinunternehmerregelung (Photovoltaik) nutzen." Warum sollte man dies tun?

Klar wer Geld verschenken möchte an das Finanzamt kann das tun. Dann kann man freilich auch nicht die Vorsteuer gegen rechnen für Aufwendungen. Auch wenn die Aufwendungen jetzt noch klein erscheinen, es werden mehr (Stichworte: Smartmeter, Reparaturen).

Die Antwort der Finanzbehörden ist schon korrekt. Der Verteilnetzbetreiber (VTM) leistet Abschlagzahlungen. Dazu erstellt er einen Beleg (Rechnung), auf dem Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Dies geschieht nur wenn der Betreiber der PV-Anlage eine Umsatzsteuer-ID hat.

Sicherlich könnte der Betreiber der PV-Anlage anders vorgehen, wenn er keinen Einspeise-Vertrag geschlossen hat nach Inbetriebnahme. Jeden Monat eine Rechnung für die Abschlagzahlung schreiben ohne Umsatzsteuer. Dann bekommt er irgendwann diese bezahlt. Aber glaube mir, der VTN wird sich nicht darüber freuen, weil dort alles automatisiert ist. So etwas passt nicht ins Konzept. Deshalb gibt es überhaupt Einspeise-Verträge.

Oder geht es darum, das Du für den Eigenverbrauch MWST zahlen sollst?

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@hildefeuer

für den Eigenverbrauch MWST

Die bleibt doch in jedem Fall an ihm - oder seinem Freund - kleben.

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@EnnoWarMal

Enno, die meisten Menschen verstehen es halt nicht, das wenn sie ein Haus mit PV-Anlage kaufen, praktisch einen Betrieb mit gekauft haben, der Strom erzeugt und verkauft. In die Regelungen die der Vorbesitzer eingegangen ist treten die Immmobilenkäufer dann ein.

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