Halbwaisenrente im Studium trotz Teilzeitjob?

1 Antwort

Bei Arbeitszeit von mehr wie 20 Std/Woche außerhalb von Semesterferien bist du kein "hauptberuflicher Student". Also dürfte zumindest das Kindergeld wegfallen und wenn es bei der Halbwaisenrenten analog ist...

„In Deinem Erststudium ist das komplett unbedenklich. Du kannst so viel dazu verdienen wie Du möchtest. Das Kindergeld wird in jedem Fall ausgezahlt.“ so steht es zumindest auf mehreren Internetseiten. Hast du vllt eine Ahnung, wie es genauer mit der Halbwaisenrente aussieht & ob man das irgendwo nachlesen kann?

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@keineahnung274

Richtig, Verdienst ist unbedenklich beim Kindergeld und wenn dieses Studium eine "Erstausbildung" ist, könnte die Arbeitszeit auch unbedenklich sein.

Ist das Studium nicht die "erste Berufsausbildung", dann könnte (müsste) wieder die 20Std.-Grenze greifen. Wenn das Studium sachlich zur einer evtl. Erstausbildung gehört/passt, zählt es wiederum zur Erstausbildung.

Soweit ich gelesen haben, muß das Studium für die Halbwaisenrenten mind. 20 Std. umfangen. Egal ob Erst- oder weitere Ausbildung.

https://www.unterhalt.net/halbwaisenrente/#wie-lange-wird-die-halbwaisenrente-gezahlt, dort nachgelesen.

Für verbindliche Auskünfte ggfs. den RV-Träger um Auskunft bitten.

Ach ja, zum Kindergeld kann man das "Kindergeldmerkblatt" zum nachlesen nutzen.

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@ellaluise

Danke erst einmal für die Antwort. Nachdem ich bei der Rente unzählige Male angerufen hatte, habe ich gestern jemanden erreicht. Die Antwort war „es ist mir zu heikel, da kann ich keine Auskunft geben.“ Ich solle nun einen Antrag stellen

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