Halbkeller (dort sind 3 Zimmer insgesamt) ist der Mieter schuld wenn Feuchtigkeit auftritt?
Es gibt im Halbkeller ein kleines Zimmer wo das Fenster sehr klein ist. Im Mietvertrag stehen die Qm ² gesamt , die Zimmer werden nicht extra aufgezählt. Dort hat er scheinbar sein Kleinkind untergebracht. Jetzt hat er dort Schimmel (leicht) im Eck festgestellt, und zwar nach 2 Jahren. Der Mieter hat nur ein Kind und es gäbe auch noch ein Zimmer das garantiert trocken ist und leicht zu lüften.
3 Antworten

Wie soll man da beurteilen, wer schuld am Schimmel ist? Bei Halbkeller kann natürlich auch ohne weiteres Feuchtigkeit durch das Mauerwerk dringen und Schimmel verursachen, oder wenn das Fenster sehr klein ist, dass nicht vernünftig gelüftet werden kann, dann liegt die Schuld eher beim Eigentümer bzw. in der Bausubstanz. Handelt es sich überhaupt um Wohnraum?

Wie oben beschrieben das ist nicht im Mietvertag angegeben, es liegt im Ermessen des Mieters ob er das zum Schlafen nutzt, oder als Abstellraum, es gibt noch 2 große SZ. Er hat auch nicht gefragt, auch den Makler nicht.

Halbkeller trägt anderenorts den charmanter klingenden Namen Souterrain.
Eine solche Wohnung birgt Schimmelgefahr dann, wenn die Wärmedämmung unzureichend ist. Das wäre dann aber Schuld des Vermieters.

Die Ursache von Schimmelbildung in einer Wohnung zu ermitteln ist eines der schwierigsten Vorhaben überhaupt. Ich kann mich an ein Gerichtsverfahren erinnern, wo sich nacheinander nicht weniger als 3 Sachverständige daran versucht haben.

Im Halbkeller haben immer alle Halbschuld! 😜😁😎
Sorry, anhand Deiner Angaben kann hier NIEMAND sagen, wer an diesem Zustand Schuld hat!
Sie wurde vor seinem Einzug komplett saniert bzw trockengelegt, es ist eine andere Ursache , die vom Erdreich auf eine Außenseite kommt. War vorher nicht absehbar.