Haftpflichtschaden mit Fahrrad verursacht aber nach dem aufprall den Fahrrad weggeworfen?
Hallo allerseits
Ich war übers Wochenende in Quackenbrück bekannte besuchen und habe eine Radtour gemacht.Da an dem Tag sehr heiss war und ich Total ausgepowert war habe ich einen Parkenden Auto beschädigt vom harten aufprall bin ich sogar auch vom Fahrrad gefallen.
Der besitzer kam raus und wir haben unsere Nummern ausgetauscht nach einigen Telefonaten geeinigt - ich schalte meine Private Haftpflichtversicherung ein. Habe den Schaden gemeldet nun habe ich heut Post von meiner Versicherung erhalten.
Die verlangen von mir:
Fotos vom Standort
Fotos aus verschiedenen Perspektiven, auf denen der Schaden gut zu erkennen ist.
Fotos, auf denen der Gegenstand zu erkennen ist, der den Schaden verursacht hat.
Eine Skizze des Schadenortes mit Verkehrszeichen und Fahrbahn markierungen sowie Fahrt- und/oder Gehrichtungen der Beteiligten.
Mein Fahrrad war schon in Jahre gekommen nach dem aufprall hatte es schäden abbekommen da ich selber über 1,80 bin und ca 110 Kilo wiege war es Total verbogen habe es danach weggeworfen.
Wie soll ich jetzt voran gehen mein Fahrrad habe ich nicht mehr ?
Danke im Voraus
7 Antworten

Der Geschädigte muss seinen Anspruch (schriftlich) geltend machen und beweisen (Fotos und Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung). Diesen Anspruch muss die Versicherung bearbeiten (Prüfung der Sachlage, Bezahlung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ansprüche, Beweismittel anfordern). Im Zweifel muss ein Sachverständiger das Fahrzeug besichtigen und klären, ob die Schäden durch ein Fahrrad verursacht sein könnten. Das nicht mehr vorhandene Fahrrad spielt dabei eine Nebenrolle und kann nicht dazu führen, den Versicherungsschutz zu verweigern.
Also Du musst gar nix beweisen. Beweisen muss alles der Geschädigte.
Also gib ihm Deine Versicherungsangaben (Name, Anschrift Versicherung, Bearbeitungskennzeichen und Versicherungsnummer) und sag ihm er soll seinen Schaden nebst Kostenvoranschlag, Fotos oder was auch immer mit der Versicherung kommunizieren. (Kannst ihm ja das Schreiben der Versicherung mit den Wünschen fotografieren und senden)
Und dann schreibst Du der Versicherung (als Brief nicht als Email) einen Schadenbericht (also was passiert ist ) wie "ich bin am ... um ... und habe ..." und die Daten des Geschädigten sowie dass Du den Geschädigten gebeten hast weitere Informationen direkt zu kommunizieren. Ach ja und das mit dem Fahrrad wo und wie Du das entsorgt hast kannst auch gleich mitteilen.
Was passiert dann.
Im Normalfall ist der Fall für Dich erledigt. Ob die Forderung des Geschädigten an Dich in der Höhe und Art gerechtfertigt ist muss die Versicherung mit diesem ausmachen. Sofern Du also nicht mit Absicht oder sturzbetrunken den Schaden verursacht hast muss die Versicherung entweder zahlen oder aber Dich vor Forderungen des Geschädigten schützen.
Wohin denn weggeworfen? In den Hausmüll sicher nicht. In den Sperrmüll auch nicht, denn den muss man eigentlich anmelden und in die Wallachei ganz sicher nicht, denn das ist verboten.
Du hast dich reichlich naiv verhalten.
Nimm Kontakt zur Versicherung auf und teile dein Dilemma mit.
“Wohin denn weggeworfen?“ - das hab ich mich allerdings auch gefragt. Wahrscheinlich in das nächste Gebüsch oder den Straßengraben o.ä..