Haftet die Bank für die Schulden des Spielsüchtigen?
Ein guter Freund ist einem Betrüger aufgesessen. Denn dieser versprach ihm eine sehr erträgliche Anlage. In Wirklichkeit wollte er nur das Geld, das er dann komplett in der Spielbank verzockt hat. Der Betrüger wurde bestraft. Es ist aber auch seine Spielsucht bekannt geworden und er deswegen schon vorbestraft gewesen ist. Mittlerweile sitzt er ein. Von ihm ist praktisch nichts mehr zu holen. Da die Bank feststeht, bei der er das Geld des Freundes verspielt hat, könnte er daher die Bank haftbar machen?
1 Antwort
Nein. Wieso denn auch? Die Spielbank wäre nur in der Schuld, wenn er gesperrt gewesen wäre und sie ihn trotzdem hätten spielen lassen. Und dann vermutlich auch nicht gegenüber dem Geldgeber, den die nciht kannten.
Nur wenn die Bank eindeutig gewußt hätte, das der Mann
a) spielsüchtig ist
und
b) davon wußte, das er das Geld eines anderen verspielt, könnte da eventuell etwas abzuleiten sein. Aber wie will man das beweisen?
Das ist einfach Lehrgeld, was Dein Freund da zahlt. Er wollte viel verdienen und nun hat er viel verloren, weil er nciht auf die Risiken geachtet hat.
Ist jedem schon mal passiert. Ich war auch schon bei den "Spendern."