Haftbefehl?
Haftbefehl vor 5 Jahren. Wegen Betrug
Was passiert, wenn ich zurück nach Deutschland gehe?
3 Antworten

Zu welcher Haftstrafe wurdest du den verurteilt? Davon hängt ab wann die Vollstreckungsverjährung eintritt:
Nach deutschem Recht ist die Vollstreckungsverjährung in §§ 79-79b StGB und in § 34 OWiG geregelt.
Demnach gelten folgende Fristen:
- lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung verjähren nicht,
- Freiheitsstrafen über zehn Jahren verjähren nach 25 Jahren,
- Freiheitsstrafen über fünf Jahren verjähren nach 20 Jahren,
- Freiheitsstrafen über einem Jahr verjähren nach 10 Jahren,
- alle übrigen Freiheitsstrafen und Geldstrafen über dreißig Tagessätze verjähren nach 5 Jahren,
- bei Geldstrafen bis zu dreißig Tagessätzen ist die Verjährungsdauer drei Jahre,
- bei den Maßnahmen nach § 11 StGB gilt grundsätzlich eine Verjährungsdauer von 10 Jahren, die Anordnung von Führungsaufsicht und die erste Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verjährt nach 5 Jahren,
- Geldbußen von mehr als 1000 Euro verjähren nach 5 Jahren,
- alle anderen Geldbußen verjähren nach 3 Jahren.

Bleib lieber da, wo du bist. Keine Lust, für deine 24/7-Pension mit Vollverpflegung als Steuerzahler beizusteuern. Was erwartest du denn hier in einem Land, deren Rechtssystem du betrügst, Leute um ihr Geld bringst und dich dann, wenn die Konsequenzen kommen, aus dem Staub machst, weil du nicht in der Lage bist, die Verantwortung für dein Handeln zu übernehmen? Hier braucht dich doch niemand mehr. Kannst dich natürlich auch stellen und deine Haftstrafe antreten. Dann kannst du irgendwann als freier Mensch durch das Leben gehen und alle Türen stehen dir offen. Aber so nicht.

Du wirst bei der Einreise verhaftet. Was soll sonst passieren?