häusliche Pflege eines Elternteils durch eine HARTZIV-Empfängerin
Meine Mutter ist schwer an Demenz erkrankt und bedarf der jederzeitigen Pflege durch eine Pflegekraft. Meine ältere Schwester ist HARTZIV-Empfängerin und würde diese Aufgabe durchaus übernehmen, wenn ihr dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen würden. Die Mutter ist in der Pflegestufe II mit Tendenz zur -stufe III eingestuft. Wenn meine Schwester jetzt diese Pflege übernimmt - wie wird diese zusätzliche Einnahme des Pflegegeldes bei einem HARTZIV-Empfänger berücksichtigt? Weiterhin müsste meine Schwester ihre Wohnung aufgeben, wofür sie volles Wohngeld gezahlt bekommt. Bekommt Sie diese Wohngeld auch wenn sie zu meiner Mutter zieht?
Herzlichen Dank im Voraus.
2 Antworten
Die Miete bekommt sie natürlich nicht mehr, weil die nicht mehr anfällt.
Das Pflegegeld von 430,- Euro wird eigentlich nciht angerechnet. Hier wäre die Frage zu klären, ob die ARGE die beiden als Bedarfsgemeinschaft sieht.
Um eine genaue Auskunft zu erteilen müßte man die Miete der Mutter udn deren Rente kennen.
Das Pflegegeld wird nicht auf das Alg II angerechnet.
Ihr solltet noch beachten, dass die ARGE bei Pflegestufe II davon ausgehen wird, dass trotzdem noch zugemutet werden kann, nebenbei halbtags zu arbeiten. Die Verpflichtung Arbeit zu suchen entfällt erst bei Pflegestufe III.