Häusliche Betriebsstätte von Steuer absetzen?

6 Antworten

Wer hat dir denn solchen Blödsinn erzählt?

Ich habe ein Arbeitszimmer. Meine Buchführung erledige ich dort. Auch geschäftliche Telefonate. Angaben in der Steuererklärung für Kosten eines Arbeitszimmer: 0,- Euro. Zu mehr als 90% bin ich privat in meinem Arbeitszimmer. Aber: PS`s, Drucker, Telefone usw. setze ich zu 50% ab. Ordner, Handys zu 100%. Telefonfestnetzkosten zu 100% aber monatlich verbuche ich 20,- Euro (zzgl. Ust.) als Gewinn bzw. Privatentnahme.

Massagestudio meiner Frau im Haus: Die Zinsbelasung für das Haus setze ich anteilsmäßig ab.

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen und informativen antworten!

Naja da ich mich erst seit ein paar Tagen mit dem Thema beschäftige kommt mein Wissen von YouTube und google.. und dadurch klang es so als wäre meine Betriebsstätte gleich meine Wohung, falls ich diese als Adresse meines Kleinunternehmen angeben würde. Und somit die Arbeitszimmer Regel unrelevant ist. Aber gut dafür habe ich gefragt und dies ist nicht so.

Zum Thema rumtricksen. Das will ich nicht nur meine Vorteile als Kleinuntehmer ausnutzen. Einnahmen/ Ausgaben und dann versteuern. Nicht wie als Angestellter einnehmen versteuern ausgeben. Auserdem benötige ich ja einen Rechner bzw ein Büro um dort meine Tätigkeiten auszuführen. Meine Wohnsituation sollte dies auch plausibel klingen lassen. 3 Raumwohung 88m2. Der einzige hacken der mir gerade durch den Kopf geht, es ist eine Maisonette Wohnung. Diese Etage wäre perfekt dafür. Die Frage ist nur zählt eine Treppe als klare Abgrenzung zu anderen räumen ? Es ist halt halb offen, sprich das Geländer oben geht halt nicht bis zur Decke hoch. Und man muss durchs Wohnzimmer um dort hoch gehen zu können. Sonst muss ich halt mein aktuellst Schlafzimmer nach oben ziehen lassen.

Also das die den Grundrissen wollen habe ich auch schon gelesen. Dachte nur das wollen die so oder so sehen. Hausbesuche die dann unangekündigt sind.. das hat manch einen sicher schon böse überrascht. Rotes Sternchen ?

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@Crunsher
Nicht wie als Angestellter einnehmen versteuern ausgeben.

Wo siehst Du hierbei ein Problem? Du darfst doch von Deinem Bruttolohn jede Menge Werbungskosten abziehen. Und wenn Du keine Werbungskosten hast, erhältst Du trotzdem eine Werbungskostenpauschale von € 1.000:-)

Rotes Sternchen ?

Gibt es nur, wenn beim Hausbesuch festgestellt wird, dass vorher offenbar die Sachlage falsch dargestellt (umgangssprachlich: "gelogen") wurde.

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@LittleArrow

Naja damit muss ich mich auch noch näher beschäftigen. Letztes Mal beim Steuerberater kamen 2€ raus. Obwohl ich sowas angeben habe und auch Versicherungen und alles. Habe das Gefühl, man bekommt dort nur Geld zurück wenn man viel km Fahrt zur Arbeit. Sonst sieht das wohl eher schlecht aus. Aber wie gesagt, ich blicke da noch nicht so richtig durch, was als Art „Multiplikator“ dient um gut Geld zurück zu bekommen. Was mehr als der Briefporto ist..

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@Crunsher

Also die Steuerersparnis wird (ungefähr) wie folgt ermittelt:

Anlage N:

Für den Fall, dass Werbungskosten ≤ 1.000 € gilt Ersparnis = Null.

Für den Fall, dass Werbungskosten > 1.000 € gilt:

Steuerersparnis in € = (Werbungskosten in € - 1.000 €)* Grenzsteuersatz

Anlage G oder S:
Bei Betriebskosten entfällt der Abzug von 1.000 €, es gilt:

Steuerersparnis in € = Betriebskosten in € * Grenzsteuersatz

In allen Fällen ist also der Multiplikator (erheblich) kleiner Eins.

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@Crunsher

Ich denke, Du hast es entgegen Deiner Behauptung immer noch nicht verstanden.

Du musst ein AZ haben - die Definition dessen wurde doch schon geklärt.

Es muss nicht plausibel sein - es muss da sein !!

Rotes Sternchen = A... , Trickser, Besserwisser, Mehrarbeitproduzierer - such Dir was aus.

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@cats123

Ja du hast recht, ich habe es immer noch nicht verstanden. Habe mir jetzt den Antrag vom Finanzamt angeschaut und alleine der Satz „Bildet das Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung?“ zeigt mir, dass ich es noch nicht verstehe.

Ist jetzt mit beruflicher mein Hauptberuf den ich 38h in der Woche ausübe gemeint + betrieblicher also mein Kleinunternehmen, welches ich gründen will? Denn dann kann ich das ja nicht mit Ja ankreuzen. Außer ich würde mehr als 8h am Tag Zusätzlich für mein Gewerbe Arbeiten.

Aber mir ist schon klar, dass dieses Zimmer vorhanden sein muss. Ich brauche es ja und ich kann es laut den Rahmenbedingungen auch nutzen. Wo soll ich schließlich sonst diese Tätigkeiten für mein Nebengewerbe ausüben. Macht ja sonst kein Sinn.

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@Crunsher

Wenn Du ein AZ hast, dass wird das doch für das Gewerbe genutzt - was soll das jetzt wieder mit der nichtselbständigen Tätigkeit zu tun haben?

Und wenn Du kein AZ hast - warum reitest Du dann so auf der Sache rum?

Nochmal - ein AZ darf nicht privat genutzt werden - keine Sachen rumstehen, die privat sind - kein Bett für Besuch usw.

Denk an das rote Sternchen - man nennt es auch noch anders (und dann weniger vornehm ausgedrückt).

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@cats123

Ich verstehe nicht warum immer angezweifelt wird, dass ich kein Abreitszimmer besitze...

Ich versuche mich einfach im Vorfeld zu informieren über meine Rechte und Pflichten. Und ja ich habe verstanden was ein AZ deklariert und das man es nur zu 10% bzw weniger privat nutzen darf. Das bedeutet aber (anscheinend) nicht das ich deswegen das AZ unbegrenzt bzw überhaupt absetzten kann, wenn mein Hauptberuf außerhalb des häuslichen AZ liegt. Ich verlinke mal den Artikel.

https://www.arbeitszimmer.de/taetigkeit.htm

Mittig bei dem Punkt „Kombi Konstellation“

Und wie og erwähnt steht dort privat und gewerbliche Tätigkeiten. Also betrachtet man anscheinend auch meinen Hauptberuf UND das Gewerbe. Sprich damit kann ich ja garnicht mehr den qualitativen Mittelpunkt Zuhause in meinem AZ verbringen wenn ich 38h in der Woche auf Arbeit sitze.

Habe ich das richtig verstanden ? Korrigiere mich wenn ich den Artikel falsch verstanden habe.

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@Crunsher

Ich weiss nicht, was aus dem Link herauszulesen ist, weil ich ihn nicht öffne.

Ich belasse es beim logischen Denken.

Es soll ja Leute geben, die ein AZ sowohl - als auch benutzen.

Du tust es doch nicht !!

Warum ich es bezweifle folgert u.a. daraus " Diese Etage wäre perfekt dafür".

Du hast also keines - Du willst es evtl. so darstellen.

Aber egal - wichtig ist, was das FA daraus sieht.

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@cats123

Ich glaube du hast leider keine Antwort auf meine Frage. Vllt gibt es noch andere hier die sich mit dem Thema besser auskennen. Aber trotzdem Danke für deine teilweise auch produktiven Antworten.

ich hoffe du machst dir jetzt nicht all zu viele Sorgen ob ich vom FA Ärger bekomme. Aber ja „wäre“, denn ich Plane ja ein Kleinunternehmen zu gründen und ab dem Datum wo ich eins habe, kann ich auch nur evtl. davon sprechen „es ist dafür geeignet“ wenn es das FA so sieht.

Hier für dich noch einmal der Text aus dem link.

Bildet das Arbeitszimmer bei einer oder mehreren Tätigkeiten den qualitativen Mittelpunkt, bei anderen nicht, kommt es in der Regel auf die Haupttätigkeit an (z. B. eine Vollzeit-Angestelltentätigkeit oder hauptberufliche Selbstständigkeit):

  • Liegt der qualitative Mittelpunkt der Haupttätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer, wird der Kostenabzug nicht anerkannt.
  • Liegt der qualitative Mittelpunkt der Haupttätigkeit dagegen zweifellos im häuslichen Arbeitszimmer, steht eine geringfügige aushäusige Nebentätigkeit dem Kostenabzug normalerweise nicht entgegen.
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@Crunsher

Ich glaube, Du hast leider ein Verständnisproblem. Ob Du mit dem FA Ärger bekommst oder nicht, ist mir völlig knödel.

Hier noch einmal der Hinweis, dass mich Dein Link nicht interessiert.

Auch wenn Du nochmal von mehreren Tätigkeiten sprichst - bei Dir ist es nur eine - nämlich die gewerbliche.

Vielleicht finden sich ja Fragesteller, die nicht so stur und uneinsichtig sind - für Dich habe ich mir offenbar vergeblich Mühe gemacht.

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Soweit man seine unternehmerische Tätigkeit von der eigenen Wohnung aus betriebt, kann man:

die anteiligen Kosten für die ausschließlich unternehmerisch genutzten Räume

in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen als Betriebsausgabe abziehen.

Also nicht die Computerecke im Wohnzimmer udn 20 % der Miete, sondern wie beim häuslichen Arbeitszimmer, muss es sich um einen Raum handeln, der ausschließlich beruflich/gewerblich genutzt wird.

Aber auch wenn man keine anteilige Miete abziehen kann, der betriebliche Anteil der Telefon- und Internetkosten usw. ist natürlich trotzdem abzugsfähig, wie auch die Kosten für den für das Unternehmen angeschafften Schreibtisch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese Punkte habe ich jetzt glaub schon ganz gut verstanden, vielen Dank.

Wie hoch wären die Chancen ein Arbeitszimmer beim Finanzamt durchzubekommen welche als Galerie über die Treppe zu erreichen ist? Bzw in meiner Maisonette Wohnung. Dieser Raum beinhaltet aktuell auch nur einen Schreibtisch mit Rechner und Regale sowie einer Kommode mit Büchern usw. Also das sind die Vorbereitungen um das für mein Unternehmen nutzen zu können und das ganze wird nicht privat genutzt. eine andere Etage sollte ja als klare Trennung zum Wohnbereich gelten. Und wie gesagt ich habe keine Computerecke im Wohnzimmer.

Sie sagen, man kann es bei den Betriebsausgaben angeben. Mach ich das dann einfach und muss dann gucken ob das durch geht oder kann man das vorher einreichen. Also schon mal eine Prüfung vornehmen lassen.

Die Kosten für Internet und Telefon usw kann ich dann an den Anteilen der Betrieblichen Nutzung absetzten ? Sprich zb 80% betrieblich 20% Privat. Ich nehme an das gilt auch für Verträge die schon laufen. Sprich der Telefonvertrag kann abgesetzt werden auch wenn der Vertrag vor der Unternehmensgründung abgeschlossen wurde.

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Du könntest allenfalls die Kostenanteile für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe ansetzen. Wenn Du denn eines hast. Eine Arbeitsecke stellt z.B. kein Arbeitszimmer dar, auch ein Durchgangszimmer nicht.

Ich hatte es nur so verstanden, dass ein Arbeitszimmer als Arbeitszimmer gilt, wenn ich zb woanders eine Werkstatt habe und die Büroarbeiten dann zuhause mache. Da ich kein Werkstatt habe oder einen anderen Ort dachte ich ist dann mein zuhause die Betriebsstätte und somit kann man alles absetzen und man braucht das ganze nicht als Arbeitszimmer deklarieren.

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@Crunsher

Wie schon Andri sagt:

Ein Zimmer ist (nicht gilt als) ein Arbeitszimmer, wenn es ein solches ist.

Du hast keines - absetzbar daher null.

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@cats123

Okay also wenn ich ein Arbeitszimmer habe, welches mit einer Tür trennbar ist und kein Durchgangszimmer ist bzw einen Schreibtisch drinnen steht hat, kann ich es Anteilig von den m2 absetzen? Und auch das nur bis 1250€ oder wie hoch diese Summe ist.

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@Crunsher

Versuche bloss nicht rumzutricksen - die Finanzbeamten sind nicht blöd.

Und wenn Du schon da auffällst, gehen künftige Kleinigkeiten auch nicht mehr.

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@Crunsher

Möglicherweise auch über 1250 hinaus, da Du keinen anderen Arbeitsplatz hast. Private Nutzung unter 10 Prozent. Aufteilung sämtlicher Kosten nach qm-Anteil (Strom, Wasser, Heizkosten, Miete etc.). Aber Du hast ja schon ganz gut gegoogelt:)

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@Crunsher

Hast Du denn wirklich ein Arbeitszimmer? Dieses dürfte nur zu weniger als 10% privat genutzt sein. Der Schreibtisch alleine reicht nicht.

Ich selbst wurde vor ein paar Jahren auch um Übersendung eines Grundrisses meiner Wohnung gebeten. Also zu zweit 50 qm bewohnen und ein Arbeitszimmer geltend machen, weiss ich nicht. Könnte zu Nachfragen führen.

Wenn da noch Gästebett, Kleiderschrank und sonstiger Mist drin stehen, sieht es schlecht aus mit der Anerkennung bei Prüfung.

Und ja, ich finde auch immer, lieber nicht übertreiben und dafür nicht geprüft werden.

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@Andri123
Könnte zu Nachfragen führen.

... und zu anschließendem Hausbesuch. Vielleicht gibt es dann ein rotes Sternchen auf der Steuerakte.

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Man darf ein Arbeitszimmer in der privaten Wohnung haben und die Kosten anteilig auch als Kosten ansetzen. Voraussetzung, dass dies das Finanzamt akzeptiert ist jedoch, dass es ein separater Raum in der Wohnung ist, sodass eine komplette Trennung zwischen Privat und Geschäft entsteht. Es genügt also nicht, eine Ecke im Wohnzimmer mit einem Schreibtisch einzurichten.

Wenn du kein solches separates Zimmer hast, dann bedeutet das nur, dass du für den Raum nichts absetzen darfst. Die Materialien, die du für die Arbeit brauchst, natürlich schon. Also PC, Büromaterial, anteilige Telefon/Internetkosten etc.

Rundfunkgebühr ist für jede Betriebsstätte anzumelden. Jedoch kann man sich davon befreien lassen, wenn die Betriebsstätte (wie in deinem Fall) innerhalb der Privatwohnung liegt, für die bereits Rundfunkgebühr bezahlt wird. Falls man ein Auto hat, das man zumindest teilweise geschäftlich nutzt, ist dafür aber bei Befreiung ein 1/3 Teil der Gebühr zu zahlen.

Du solltest auch deinen Vermieter fragen, ob er mit der Nutzung als Betriebsstätte einverstanden ist. Denn der Mietvertrag lautet zu Wohnzwecken, und die geschäftliche Nutzung ist also eine Erweiterung der Nutzung. In der Regel wird das akzeptiert, sofern kein Nachbar duch Kunden oder häufige Postzustellungen gestört wird.

Mein Plan ist es ein Kleinunternehmen (bis 17.500€ Umsatz) zu gründen und logischerweise als Anmeldeadresse meine Adresse von meiner Wohnung anzugeben.

Die Kleinunternehmerregelung ("bis 17.500€ Umsatz") ist lediglich umsatzsteuerlich relevant. Mit der einkommensteuerlichen Behandlung ("Betriebsstätte von Steuer absetzen") hat das nichts zu tun.

Zur einkommensteuerlichen Wirkung siehe die Antworten von Aivas und wfwbinder.