Kann ich bei einer einmaligen Auftragsarbeit ohne angemeldetes Gewerbe eine Rechnung stellen?
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor kurzem von einer Stiftung den Auftrag bekommen einen Imagefilm zu drehen. Dafür soll ich vergütet werden und zwar in Form einer Aufwandsentschädigung und eines Honorars. Die Stiftung verlangt nun von mir, dass ich beides mittels einer Rechnung bei ihnen einfordere.
Nun mache ich sowas aber zu ersten Mal. Ich habe kein Gewerbe angemeldet, bin nicht Selbstständig, habe keine Lohnsteuerkarte und noch nie eine Steuererklärung gemacht. Kann ich in diesem Fall denn überhaupt eine Rechnung stellen und wie sieht das ganze dann im Nachhinein steuerrechtlich aus?
Ich möchte eigentlich ungern für diese einmalige Tätigkeit ein Gewerbe oder so anmelden und fänd eine Regelung, wie ich sie mit Freunden treffe, wenn ich denen ein Video über ihre Geburtstagsfeier schneide, am angenehmsten.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?