Haben Behinderte Mehrbedarf bei Wohnraum?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt auf die Art der Behinderung an, wenn Du eine Gehbehinderung bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen hast, dann wird Dir schon mehr Miete zugestanden, da Du natürlich mit dem Rollstuhl (oder mit Krücken) mehr Wohnraum brauchst. Aber Du solltest Deinen Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen aG) natürlich vorlegen.

Hallo, gibt es da vieleicht einen Gesetzestext zu, es betrifft mich auch

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Aus welchem Gesichtspunkt sollte sich denn ein Mehrbedarf ergeben? Sofern es um behindertengerechte Anpassung der Wohnung gehen sollte, können sich separate Fördermöglichkeiten ergeben. Dass die Anmietung einer Wohnung für Behinderte allgemein teurer sein soll, ist wohl kaum zu begründen. Und im übrigen: Was ist ein "Behinderter"? Eine entsprechende Anerkennung kann es für unterschiedlichste Beschweden geben. Glaubst Du, z.B. ein Hör-, Sprech- oder Sehbehinderter würde mehr Wohnraum oder irgendwelche Spezialeinrichtungen benötigen?

Hallo, Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m2; an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde. K.

da ist ja noch eine(r) mit Sonntagslaune.... ;)

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@blnsteglitz

ne, ich habe eine durchgängige 7-Tage Laune ! " Immer munter und vergnügt, bis der A ....... im Grabe liegt ". K.

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