Ich habe das Wohnrecht für ein Zimmer im Haus, ist es nicht besser mir den Pflichtteil ausbezahlen zu lassen (50% des Hauses), da der Erbe ins Pflegeheim muss?

3 Antworten

Die Frage ist aufgrund fehlender Sachverhaltsdchilderung nicht beantwortbar.

Wie kommst Du zu der Auffassung, Dir stünde 50% vom Haus zu. Das könnte nur zutreffen, wenn Du Alleinerbe gewesen wärst und Du enterbt worden bist. Der Pflichtteil macht nämlich wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus.

Zudem verjähren Pflichtteilsansprüche wenn sie nicht rechtzeitig eingefordert werden. Wann war der Erbfall?

"Die Frage ist . . . .  nicht beantwortbar." Und doch wird eine Antwort geschrieben??

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@Snooopy155

Ja natürlich. Immerhin kann der Fragesteller aufgrund der Hinweise nach bessern.

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Deinen Pflichtteilsanspruch mußt Du erst einmal fristgerecht einfordern und das Wohnrecht wird gegengerechnet, wenn es im Zusammenhang mit dem Testament eingeräumt wurde. Bestand es schon vorher, dann findet es bei der Wertermittlung nur Berücksichtigung.

Wenn das 400 qm-Haus 4 Mio. Euro wert ist und Du auf 20 qm wohnst: Ja!