Habe Nachzahlung von Kindes-Unterhalt erhalten. Wieviel bekommt die Arge davon
Ich bin seit 2,5 Jahren Harz4 Aufsockerin und lebe mit meinem 13 jährigen Sohn zusammen. Folgendes Anliegen habe ich an Euch!. Der Vater meines Sohnes hat nun nach 7 Jahre das erste mal eine Unterhaltsnachzahlung auf mein Konto überwiesen. Einmal 1670,00 für Jan-bis Mai 2010 und dann 2000,00 Euro für Jan-Dez 2009. Mein Harz4 Bescheid sieht wie folgt aus. Mutter: zur Sicherung des Lebensunterhalts 139,56 Kosten und Unterkunft u. Heizung 214,73 Sohn: Kosten und Unterkunft u. Heizung 161,86 Monatlicher auszubezahlender Betrag Gesamt: 516,17 Nettoerwerbseinkommen 617,00 abzügl. Freitbetrag 234,74 zu berücksichtigendes Einkommen 382,29 Kindergeldeinkommen 184,00 Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 429,00 Alleinerziehenden Bedarf 41,00 Euro Nun habe ich ja die Nachzahlung von 3600,00 Euro auf mein Konto bekommen. Weis jemand wieviel die Arge davon bekommt. Ich mache mir mal da keine großen Hoffnungen, dass mir überhaupt irgend etwas bleibt. Aber vielleicht besteht ja doch eine kleine Chance. Ich freue mich über jede Auskunft, was diesen Fall hier anbelangt. Ich sage erstmal vielen Dank und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten. Meine Sachbearbeiterin ist leider im Urlaub, und somit habe ich mich hier angemeldet ,denn die Wartezeit von 3 Wochen ist sehr, sehr lang . Liebe Grüße
2 Antworten

Hallo, da du Aufstockerin bist, ist die Situation bei dir etwas komplizierter als wärest du "nur" algII Empfänger.
Ich nehme jetzt mal unverbindlich an, dass das "Einkommen" was die Unterhaltsnachzahlung ja ist, regulär wie Einkommen behandelt wird. Also werden bei der Berechnung die Freibeträge berücksichtigt.
Egal ob der Unterhalt für euch beide oder nur für das Kind gezahlt wird. Wenn es "nur" Einkommen des Kindes ist gilt es sicher auch als Einkommen, da ihr ja eine BG seid.
Wichtig erscheint mir aber auch, ob mit weiteren Unterhalts-Nachzahlungen bzw. Weiterzahlung des Unterhaltes zu rechnen ist.
Im schlimmsten Fall findet eine Neuberechnung statt. Nachzahlung nehme ich zwar nicht an, schließe sie aber ausdrücklich nicht aus.
Eine gute Hilfestellung findest du hier: http://hartz.info/ Es ist zwar ein Forum, aber die Beiträge sind sehr qualifiziert.
Ansonsten wird dir deine Sachbearbeiterin hoffentlich weiterhelfen. Einen neuen Bescheid musst du aber unbedingt prüfen!! Dafür kannst du dir auch einen Anwalt nehmen. Bei manchen braucht man auch keine Beratungsgebühren zahlen.
Hoffe es hilft dir ein wenig weiter.

Hallo,
es ist durchaus möglich, dass der Zeitraum für den der Unterhalt nachgezahlt wurde berücksichtigt wird. Also, ob du da schon ALG II bezogen hast.
Möglicherweise können die dir helfen: http://www.gegen-hartz.de/hartzivberatungsstellen.php
Schönen Gruß