Habe Nachzahlung von Kindes-Unterhalt erhalten. Wieviel bekommt die Arge davon

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Hallo, da du Aufstockerin bist, ist die Situation bei dir etwas komplizierter als wärest du "nur" algII Empfänger.

Ich nehme jetzt mal unverbindlich an, dass das "Einkommen" was die Unterhaltsnachzahlung ja ist, regulär wie Einkommen behandelt wird. Also werden bei der Berechnung die Freibeträge berücksichtigt.

Egal ob der Unterhalt für euch beide oder nur für das Kind gezahlt wird. Wenn es "nur" Einkommen des Kindes ist gilt es sicher auch als Einkommen, da ihr ja eine BG seid.

Wichtig erscheint mir aber auch, ob mit weiteren Unterhalts-Nachzahlungen bzw. Weiterzahlung des Unterhaltes zu rechnen ist.

Im schlimmsten Fall findet eine Neuberechnung statt. Nachzahlung nehme ich zwar nicht an, schließe sie aber ausdrücklich nicht aus.

Eine gute Hilfestellung findest du hier: http://hartz.info/ Es ist zwar ein Forum, aber die Beiträge sind sehr qualifiziert.

Ansonsten wird dir deine Sachbearbeiterin hoffentlich weiterhelfen. Einen neuen Bescheid musst du aber unbedingt prüfen!! Dafür kannst du dir auch einen Anwalt nehmen. Bei manchen braucht man auch keine Beratungsgebühren zahlen.

Hoffe es hilft dir ein wenig weiter.