Habe ich zu viel Gesamteinkommen im Minijob bei Familienversicherung?

2 Antworten

Hallo,

zunächst hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob der Minijob noch ein Minijob ist. Wenn nicht, tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein und der Arbeitnehmer zieht die Sozialversicherungsbeiträge vom Verdienst ab (ggf. auch 2 Monate rückwirkend).

Wenn keine Versicherungspflicht eintritt, kann man bis zu 3 Monaten die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten (bei schwankenden Einkünften ist aber eine vorausschauende Schätzung zu machen). Sonn- und Feiertagszuschläge gehören nicht zu den Einkünften.

Gruß

RHW

Ja, gesetzliche Krankenversicherung, aber keine Steuer.