Habe ich Sozialbertrug begangen?

3 Antworten

Nein ist ja eine Aufwandsentschädigung. Also für Weg zur Arbeit und sonstiges.

Lass dir von deinem Chef bescheinigen, dass die 150 Euro eine Zuwendung in Form einer Aufwandsentschädigung für das Praktikum sind. Reiche das mit ein. Dann muss man schauen. Ich kann dir leider nicht sagen, wie das Jobcenter diese Aufwandsentschädigung beurteilt. Aufgrund deines jungen Alters gehe ich aber davon aus, dass im schlimmsten Fall ein paar Euro davon angerechnet werden und sich dadurch die Leistungen verkürzen, die du erhältst. Ich gehe nicht davon aus, dass sie dich - eben weil du so jung bist (minderjährig?) - wegen Betrugs belangen würden. Allerdings wäre es möglicherweise auch die Pflicht deiner Eltern gewesen, eine Meldung beim Jobcenter zu machen.

Melde denen, bevor Du die Kontoauszuge einreichst, schriftlich und nachweisbar, dass Du seit dem 01.09.2022 ein Praktikum machst und das Du von denen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro bekommst.

Komme denen zuvor, warte nicht ab, bis die darüber stolpern.

Viel Glück und Erfolg!!! 🍀🍀🍀