Habe ich das Recht als mutmaßliche Täterin, einen Arztbesuch veranlassen bzw. mir eine Diagnose, vorlegen zulassen? Oder müsste ich Strafanzeige stellen?

3 Antworten

Sie muss ja beweisen können, dass sie 1. Verletzt ist und 2. Du der Verursacher bist.

Dazu muss sie ein ärztliches Attest beschaffen, sonst hat sie ohnehin schlechte Karten, wenn Du bestreitest, sie geschlagen zu haben.

Du hast kein Recht, ein Attest zu bekommen. Aber Du brauchst das auch nicht.

kein Arzt quittiert. Wenn dein Schlag die Symptomatik ausgelöst hat, bist du wegen schwerer Körperverletzung dran. Das wird die Forensik herausfinden. Und die sind gut.

Habe ich das Recht als mutmaßliche Täterin, einen Arztbesuch veranlassen

Nein

müsste ich mir tatsächlich einen Anwalt holen oder Strafanzeige wegen Verleumdung stellen ?

Ja

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