Habe ich das Recht als mutmaßliche Täterin, einen Arztbesuch veranlassen bzw. mir eine Diagnose, vorlegen zulassen? Oder müsste ich Strafanzeige stellen?
Vor ein paar Tagen klopfte ich einer bekannten Freundschaftlich auf den Rücken .Zwei Stunden später behauptete sie, nun eine Prellung zuhaben , zwei Stunden später : ein Wirbel hätte es zerrissen, 24 Stunden später , sie könne nicht mehr sitzen vor Schmerz und nach ca. 48 h das nun ihr Herz und ihr Lunge Schäden davon tragen würden 🤦🏽♀️🤦🏽♀️🤦🏽♀️
Für mich ist das völliger Quatsch, da ich auch Zeugen habe und der Rücken nachträglich nichmal eine rote Stelle aufwies. Wenn sie nicht durch die Welt laufen würde und erzählen sie wurde geschlafen würde es mich wahrscheinlich nicht so stören .
Ich mich möchte das sie zum Arzt geht und sich ihre Anschuldigungen quittieren lässt , bzw somit auch mit der Verleumdung aufhört, aber sie weigert sich …
Wie kann ich das lösen oder müsste ich mir tatsächlich einen Anwalt holen oder Strafanzeige wegen Verleumdung stellen ?
hoffe ihr könnt mir helfen ❤️
3 Antworten

Sie muss ja beweisen können, dass sie 1. Verletzt ist und 2. Du der Verursacher bist.
Dazu muss sie ein ärztliches Attest beschaffen, sonst hat sie ohnehin schlechte Karten, wenn Du bestreitest, sie geschlagen zu haben.
Du hast kein Recht, ein Attest zu bekommen. Aber Du brauchst das auch nicht.

kein Arzt quittiert. Wenn dein Schlag die Symptomatik ausgelöst hat, bist du wegen schwerer Körperverletzung dran. Das wird die Forensik herausfinden. Und die sind gut.

Habe ich das Recht als mutmaßliche Täterin, einen Arztbesuch veranlassen
Nein
müsste ich mir tatsächlich einen Anwalt holen oder Strafanzeige wegen Verleumdung stellen ?
Ja