Habe für Neffen Sparbuch mit 4-jähriger Kündigungsfrist für Führerschein angelegt, Geld abhebbar?
Ich habe für meinen Neffen ein Sparbuch für seinen Führerschein mit 4-jähriger Kündigungsfrist bei der Sparkasse angelegt. Dachte damals, daß er dann mehr Zins bekommt. Das war aber nicht so. Er ist nun grade dabei seinen Schein zu machen, kann er das Geld ohne Probleme abheben? Das Sparbuch wurde nicht gekündigt. Danke.
2 Antworten
Dachte damals ...nun grade dabei...
Termin verpaßt, weil das Alter und der FS-Wunsch nicht vorhersehbar war?
Der Sparbuchinhaber muss dazu das betreffende Kreditinstitut fragen, was dort entgegenkommenderweise arrangiert werden kann. Eine Kündigung kann nur der Sparbuchinhaber vornehmen. Bitte.
Eine Kündigungsfist hat ihren Namen nicht ohne Grund. Was sollen wir denn ansonsten darauf antworten? Entgegenkommen kann allenfalls die Sparkasse zeigen und die werden das nicht zeigen wenn es nur darum geht, das Geld abzuheben.