Hab ich ein Recht den Teil des Geldes zurück zu bekommen?
Hallo ,ich habe vor 2 Monaten einen angeblichen reinrassigen Jackrussel Welpen gekauft . Da die kleine reinrassig sein sollte habe ich auch eine Menge an Geld bezahlt .
Die kleine wurde mit 8 Wochen abgeben , die Mama hab ich nicht gesehen .
Als wir dann zuhause ankamen wurde mir immer öfters gesagt das die kleine niemals ein reinrassiger Jack Russel sein könnte , auch der Tierarzt war sich nicht sicher worauf ich dann die Verkäuferin nochmals angeschrieben habe.
Sie hat mir Bilder von 2 reinrassigen geschickt. Und gesagt diese wären die Eltern . Auch im Impfpass steht das die kleine ein Jackrussel wäre . Aber die kleine wächst kaum , hat nicht die typische Farbe und der Kopf sieht auch nicht danach aus . Die kleine abgeben würde ich niemals da sie vom Wesen einfach super ist . Die Frage lautet nur ob ich ein Teil des Geldes mit rechtlichen Wegen zurück erstatten kann . Ich habe leider keinen Kaufvertrag sondern nur den Impfpass .
3 Antworten
Ein Hund ist zwar ein Lebewesen, wird rechtlich aber wie eine Sache behandelt. Wenn der Hund also nicht die zugesicherten Eigenschaften (reinrassiger Jack-Russel) hat, kannst Du vom Kauf zurücktreten und den Hund zurückgeben oder den Kaufpreis mindern.
Problematisch ist hier, dass Du keinen schriftlichen Kaufvertrag hast, in dem die Eigenschaften des Tieres festgehalten sind.
Wenn Du anderweitig, bspw durch Mailverkehr oder WhatsApp nachweisen kannst, dass Dir die Eigenschaften zugesichert wurden, kannst Du versuchen diese Nachrichten als Beweise zu verwenden.
Ob das Tier reinrassig ist oder nicht, wird im Zweifel nur ein Gutachter feststellen können, der zunächst einmal Geld kostet. Auch ist davon auszugehen, dass die Züchterin Dir das Geld nicht einfach so erstattet sondern es auf ein Verfahren ankommen lässt. Auch hier entstehen Kosten, die Du erst einmal im Voraus bezahlen musst.
Fazit: Wenn Du nachweisen kannst, dass Dir ein reinrassiges Tier zugesichert wurde, der Hund aber nicht reinrassig ist, kannst Du versuchen, Geld von der Züchterin zurück zu bekommen.
Na wenn Du beweisen kannst, dass eine Dir zugesicherte Eigenschaft fehlt/falsch ist, klar stehen stehen Dir dann die Mängelrechte zu!
Wieso willst du Geld zurückerstatten ? Du hast doch keins bekommen, sondern vermutlich bezahlt.