Gwinnermittlung
Hallo zusammen,
am 01.09 wurde ein Reitsportgeschäft erworben und ist im Handelsregister eingetrragen. Der Gewinn wird durch Bestandsvergleich ermittelt. Als Abschlusstermin wurde der 30.04.2010 gewählt. Am 30.04. ergibt sich ein Gewin von 20.000 EUR. In seiner Einkommensteuererklärung 2009 hat der jenige den Gewinn mit 10.000 EUR erklät. anteilig 1/2 von 20.000 EUR. Um sich einen Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu verschaffen, hatte der jenige bereits auf den 31.12.2009 eine Zwischenbilanuz erstellen lassen, die einen Gewinn von 15.000 EUR auswies. Wie muss nun deer Gewinn ermittelt werden?
Betriebsvermögen am Ende des laufenden Geschäftsjahres also 20.000 EUR abzüglich die 10.000 EUR oder 15.000 EUR?
Vielen Dank Rexihund
1 Antwort
In die einkommensteuererklärung gehört immer das Ergebnis des Geschäftsjahres, das im Veralnagunszeitraum endet.
Hat er ein abweichendes Geschäftsjahr 01. 05 bis 30.04. des fogejahres gewählt udn somit ein Rumpfgeschäftsjahr vom Erwerb 01. 09. 09 bis 30. 04. 2010, da gehört der Gewinn des Rumpfgeschäftsjahres 09/210 in die einkommensteuererklärung 2010 udn das des Geschäftsjahres 01. 05. 2010 - 30.04. 2011 in die Erklärung 2011.
Wenn er es anders möchte, hat er jederzeit die Möglichkeit das Geschäftsjahr auf Kalenderahr umzustellen. also ein Geschäftsjahr 01. 05. 20XX bis 31. 12. 20XX einzulegen udn ab da immer am 31. 12. zu bilanzieren.
irgendwelche "zwischenergebnisse" haben keinen Einfluss.