Gutachter will nach Jahren Geld haben?

2 Antworten

Dann soll sich die Gegenseite an den damals involvierten Anwalt halten.

Ansonsten - Euer Anwalt hat Euch eine Endabrechnung Eures Schadens vorgelegt - und zudem könnt ihr erhaltene Zahlungen über Eure Kontoauszüge überprüfen.

Fragt u.A. bei der gegnerischen Versicherung nach, an wen die Kosten des Gutachtens ausgezahlt wurden.

Denn üblicherweise werden Gutachterkosten ( via Abtretung ) direkt von der Versicherung an den Gutachter ausgezahlt.

"unser damaliger Anwalt hätte das Geld für den Gutachter an uns ausgezahlt und nicht an ihn."

Und das konntet ihr damals der Endabrechnung nicht entnehmen???

"Leider, kann ich das ganze drei Jahre später nicht mehr nachvollziehen."

Blödsinn, es gibt mit Sicherheit genug Schriftverkehr und auch noch Kontoauszüge, die man bei der Bank anfordern kann. Hört sich für mich nach einer reinen Ausrede an!

Und zur Not nimmt man Kontakt mit seinem eigenen Anwalt von damals auf, auch dieser archiviert die Vorgänge! 😜😁😎

"Müssen wir für die Kosten erstmal aufkommen ?"

Sofern damals das Geld für den Gutachter an euch gezahlt wurde, hat dieser natürlich einen Herausgabeanspruch!

Und Verjährung tritt erst mit Ablauf des 31.12.2023 ein, der Gutachter/der Anwalt fordert das Geld noch fristgerecht ein!

Und PS:

Da der Gutachter einen Anwalt beauftragt hat, spricht vieles dafür, dass ihr damals das Geld bekommen habt.