Grundstücküberschreibung?

2 Antworten

Um die Notarkosten und die Eintragung ins Grundbuch kommst du nicht herum. Das war's dann aber auch schon. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass der Geschäftswert über dem Freibetrag für Kinder liegt.

Es gibt nur eine Variante!

Ab zum Notar, der veranlasst dann alles weitere.

Solange der Wert < 400.000 Euro ist, fallen bis auf Notargebühren und Gebühren vom Grundbuchamt keine weiteren Kosten an.

Der Wert kann bis 800.000 Euro sein, keine Vorschenkungen vorausgesetzt.

Denn

meine Eltern haben

und nicht

mein Vater/meine Mutter hat

das Grundstück gekauft. Es sind also zwei Schenkungen.

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