Grundstücksvertrag notariell beurkunden lassen und Werkvertrag nicht? (Erfahrungen?)
Hallo,
wir planen auf einem Doppelhausgrundstück, dieses wir noch nicht erworben, die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte. Für die andere Hälfte müsste noch ein Baupartner gefunden werden.
Das Bauunternehmen, örtlich ansässig und hat über 70 Häuser in der Ortschaft gebaut, schlägt vor:
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Werkvertrag sollen wir ohne notarielle Beglaubigung unterschreiben, um die Notarkosten und wichtigerweise die Grunderwerbssteuer auf's Haus nicht zu zahlen.
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Danach wir das Bauunternehmen nach einem Interessenten für die andere Hälfte
suchen und mit dem Interessenten ebenso einen Werkvertrag unterschreiben. -
Der Grundstückskauf wird gleichzeitig von uns und dem Interessenten bei einem Notar geschehen und die Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten für das
Grundstück werden gezahlt. -
Weitere Schritte für die Bebauung des Grundstücks....
Kann das alles so ablaufen, wie geschildert? Ist das rechtlich gesehen unbedenklich?
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?
1 Antwort
Kann das alles so ablaufen, wie geschildert?
Ja, wenn dann alles gut geht: Der Grundstückskaufvertrag wird tatsächlich mit Euch vollzogen, der Doppelhauspartner und Ihr könnt den Kaufpreis bezahlen und der (Fest-)Preis des Werkvertrages hat auch noch 12 Monate später bestand;-)
- Ist das rechtlich gesehen unbedenklich?*
Man frage sich immer, was ist, wenn es nicht gut geht und stattdessen Störungen auftreten. Was macht Ihr mit unterschriebenem Werkvertrag, wenn das Grundstück dann doch nicht an Euch verkauft wird oder wenn sich der Baupartner erst nach 15 findet? Wie wird der Werkvertrag bei Störungen aufgelöst?
Im Werkvertrag ist vereinbart, dass bei Nichterwerb des Grundstücks der Vertrag aufgehoben wird. Für die Findungszeit eines Baupartners müssten wir einen Zeitrahmen festlegen.