Grundstücksverkauf - 10- Jahresfrist?

1 Antwort

Nein, keine Steuerfreiheit. Es war ein normaler Erwerb, zumindest wenn die Werte von Leitung (Grundstück) udn Gegenleistung (Übernahme Schulden, Wohnrecht Rentenrecht) nciht in einem eindeutigen Missverhältnis standen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986