Grundstück unter dem Einkaufswert verkauft, Steuern?

1 Antwort

Nein. Und ein Verlustvortrag - der ohnehin nur mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen gewesen wäre - ergibt sich auch nicht, da die sog. Spekulationsfrist seit dem Kauf bereits abgelaufen ist.

Danke schön

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