Grundstück kaufen, teilen und einen Teil verkaufen?

2 Antworten

Wer ein Grundstück kauft, um es zu verkaufen, handelt gewerblich.

Du müsstest schon "richtig" argumentieren, um hier nicht in die Gewerblichkeit zu rutschen.

Andererseits - wenn es bei dem einen Umsatz bleibt, ist es auch völlig wuppe, ob der Gewinn nun nach § 23 besteuert wird oder nach § 15.

Fast wuppe, denn bei einem Gewerbeertrag von 50.000 fallen Gewerbesteuern an, die nicht zu 100% durch die Anrechnung bei der Einkommensteuer aufgefangen werden.

Du machst einen steuerpflichtigen Gewinn, wenn Du in dieser Reihenfolge vorgehst.

Des weiteren, schaue Dir vorab schon mal die örtlichen Bauvorschriften an, denn möglicherweise wird es Vorschriften für eine Grenzbebauung geben, die einzuhalten sind.

Gilt die Regelung mit der Selbstnutzung eigentlich auch, wenn das Grundstück später geteilt wird? Oder fängt die Frist für das dann neu geschaffene Teil-Grundstück neu an?

Im ersteren Fall wäre es steuertechnisch wohl besser, im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren die Immobilie selbst genutzt zu haben. Andererseits sind 50.000,-€ Gewinn sofort in cash auch trotz Einkommensteuer nicht zu verachten.

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@Andri123

Was Du meinst, ist wohl, dass gem. EStG § 23 auf Wirtschaftsgüter beim Verkaufsgewinn keine Einkommensteuer anfällt, wenn diese "im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden".

Wenn Du erst "im Anschluss" anfangen würdest zu bauen, ist es also ein unbebautes Grundstück. Das kann ja nicht zu Wohnzwecken genutzt worden sein, oder?

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