Grundsteuer?

2 Antworten

Es ist Stückländerei, kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, aber ja, die Anlage für LuF-Grundstücke wäre auszufüllen.

Unbebautes Grundstück ist doch in der Regel landwirtschaftliches Grundstück.

Kommt drauf an, wo - Baulücken sind sicher nicht LuF.

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