grundsicherung und guthaben bei EVI, wem steht die rückzahlung zu?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist hier beschriebene Vorgehen ist meiner Meinung nach nicht unbedingt fair, aber rechtlich absolut korrekt. Siehe auch:

http://jusatpublicum.wordpress.com/2011/08/18/bsg-erhellende-entscheidung-bei-grundsicherung-nach-stromkostenruckerstattung/

dass ist alles andere als fair, aber das wort scheint für die eh nicht zu existieren! dazu kommt nun noch, dass man mich mit den abschlägen runtergestuft hat und ich nun wieder nicht heizen kann! dass kann doch alles nicht wahr sein! das amt will mir jetzt monatlich 30€ raten einbehalten, bis der betrag zurückbezahlt ist! so schnell kommt man an schulden und die brille ist nun auch nicht bezahlt! wenn sie trotz sehhilfe weniger als 30% sehen können, dann helfen wir ihnen, so die kasse! vielleicht bekomm ich ja nen blindenstock....ich bin soooooo wütend!!!!

danke schon mal für den link!

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@alinabine

Es ist sicher schwierig alinabine, aber da das Sozialamt für Deine Kosten der Unterkunft voll aufkommt, stehen auch evtl. Erstattungen dem Sozialamt zu. Umgekehrt ist es aber auch so, daß das Sozialamt Nachzahlungen übernimmt, wenn die Unterkunftskosten angemessen sind.

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@Rentenfrau

nein, dass amt übernimmt nichts, ich musste die nachzahlung alleine tragen, daher find ich es ja so unfair! da hat man gespart und war krank, weil man nicht geheizt hat, aus angst vor einer neuen nachzahlung und dann wird man noch betraft dafür!

danke erstmal für eure antworten! liebe grüße, sabine!

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