Grundschuld doppelt?

2 Antworten

Verlangen können die alles, die Frage ist, ob Du es machen willst udn welche Bedingungen die Bank daran knüpft.

Ohne die Angabe von Werten, kann man die Sache nicht beurteilen.

Kaufst Du ein Haus für 200.000,- und die Grundschuld ist 200.000,- so wären trotz der Grundschuld 40.000,- Euro als ungesichert anzusehen, denn der erstrangige Bereich geht bis 60 % also 120.000,-, der Zweite Rang bis 80 %, also weitere 40.000,-.

Oder die Bank hat Dir ein sehr gutes Zinsangebot, nur für den ersten Rang gemacht udn möchte daher auch nur erstrangig abgesichert sein, deshalb eben in einer zweiten Immobilie.

Wir können hier nur überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, aber Du müsstest es eigentlich wissen, denn Du hast die Finanzierung ausgehandelt. Da wird auch besprochen, welche Absicherung man möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Kreditbetrag beträgt 160.000,00 € dieser Betrag wird zu 100% auf das neu gekaufte Grundstück als Grundschuld eingetragen. Bei der Finazierung wurde dies bemängelt und auch mit dem Bankbearbeiter besprochen das ich dies nicht so möchte. Nun sagt man wenn wir die Grundschuld nicht auf ein weiteres Objekt eintragen lassen, bekommen wir kein Geld. Kann man dagegen vorgehen?

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@Admiral448

Wie willst Du dagegen vorgehen? Meinst du ein Kunde kann dem Unternehmen vorschreiben, was es zu tun hat? Wenn Du zum Herrenausstatter gehst und der sagt, für den Anzug möchte ich 599,- Euro haben, kannst Du auch nicht sagen, ich will ihn für 499,-, sonst verklage ich Dich.

Wie schon geschrieben, was ist denn die neue Immobilie Wert? über 200.000,- Euro?

Wenn Dir die Bedingungen der Bank nicht gefallen, hast du doch das Recht zu einer anderen Bank zu gehen, die Deine Bedingungen akzeptiert.

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Admiral

Der Bank reicht der Wert des zu finanzierenden Grundstücks allein nicht aus, um ein Darlehen von 160 000 € zu gewähren. Sie macht deshalb zur Bedingung, dass auch das vorhandene Grundstück belastet wird. Es würde dann eine Gesamtgrundschuld entstehen.

Darf die Bank das verlangen? Ja

Kann man dagegen vorgehen? Nein, die Bank bestimmt Umfang und Qualität der dinglichen Sicherheit. Ob ein anderes Institut verzichtet, ist fraglich.