Grunderwerbsteuer?! Halftiger Hauserwerb vom Ex, Kredit läuft aber allein auf mich!
Hallo Zusammen,
ich habe für unseren speziellen Fall leider keine Antworten im Forum gefunden, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Folgende Konstellation:
Haus erworben 2011,
**Kreditnehmer: je zur Hälfte mein Vater und ich
Eigentümer (grundbuchamtlich): je zur Hälfte mein Ex und ich**
Da wir uns trennen und die Vorfälligkeitsentschädigung sehr hoch wäre, behalte ich das Haus. An der Situation der Kreditnehmer würde sich nichts ändern, Eigentümer dürfte mein Ex natürlich nicht bleiben.
Er würde mir seine Hälfte verkaufen, da er ja aber keine Schulden hat, sondern mein Vater und ich, würde er auch nur bekommen was er rein gesteckt hat,( zB 20.000 Euro).
Meine Frage ist nun, auf welchen Betrag ich Grunderwerbsteuer bezahlen muss. Auf den Wert seiner Haushälfte (zB 150.000), obwohl er den Betrag ja nicht bekommt? Oder auf den Betrag den er erhält, der ja hier der eigentliche Kaufpreis ist (zB 20.000 Euro)?
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich rüber bringen und freue mich auf eure Antworten. Vorab vielen Dank.
Lara
1 Antwort
"Ex" bedeutet Exfreund? Oder Ehemann?
Ich sehe in diesem Sachverhalt viel größere Probleme versteckt, als die Grunderwrbsteuer auf 20.000,-, oder mehr.
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2011 die Immobilie gekauft von dem "Ex" udn Dir, weil ihr ja im Grundbuch als Eingentümer eingetragen seid.
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Finanziert Durch Deinen Vater und Dich. Also habt Ihr dem Ex 130.000,- Euro geschenkt? Denn er steht als 50 %Eigentümer im Grundbuch udn hat dafür 20.000,- Euro gegeben. Oder gibt es dafür eine Vereinbarung?
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Wenn er Dir nun für 20.000,- Euro eine Immobilie im Wert von 150.000,- überträgt, ist das eine gemischte Schenkung. Kein Problem, wenn ihr verheiratet ward, aber wenn es ein Fremder (Freund) ist, dann heia Safari 130.000,- - 20.000,- Freibetrag = Schenkungssteuer auf 110.000,- mit 30 %. da sind die 6,5 % auf die 20.000,- ein "Fliegenschiss."
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Ich sehe da nur die Lösung, mit der Belastung zu arbeiten, weil ja der Kredit eingetragen ist und man sollte es dann auch so formulieren: Wert der Immobilie 150.000,- - Belastung durch Bank (1/2) = Rest 20.000,-, dann ist aber der Kaufpreis von 150.000,- der Wertmaßstab für die Grunderwerbsteuer.
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Solltet ihr doch verheiratet (gewesen) sein, so oder so keine Steuer.
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Der Mensch, der Euch beim Kauf zu der Konstruktion: "Kauf Du und der Freund," "Kredit Du und Dein Vater" geraten hat, sollte eine Vermögenschadenhaftpflicht haben, die wäre dann fällig. Das war ein Beratungsfehler wie ich ihn in 42 Jahren Berufstätigkeit kaum mal gesehen habe.
Ich hätte zur Erklärung vielleicht noch erwähnen sollen, dass diese Konstellation nur für den Anfang gedacht war. Dieses Jahr hätte der Exfreund anstelle meines Vaters in den Kredit eintreten sollen.
Ich gehe davon aus, dass das auch keinen Unterschied machen würde, wenn er momentan bereits Kreditnehmer wäre (oder von Anfang an gewesen wäre) und ich seinen Eigentumsanteil und seinen Kredit übernehmen würde. Dann würde auch Steuer für die Hälfte des Hauses anfallen, ist das richtig?
Ich danke Ihnen für die umfangreichen Antworten.
Danke für die professionelle Antwort.
OK, dann wird die Steuer fällig wie ich es erwartet hatte, ich dachte es gibt evtl. ein Schlupfloch.