Grunderwerbssteuer mindern: Duschtür vom Kaufpreis abziehen?

2 Antworten

was ist denn das für ein Schwachsinn?
dann kannst du ja auch den Laminat/Parkettfußboden rausrechnen, der ist ja nur schwimmend verlegt.
Natürlich ist eine Duschtür fest verbaut (mit dem Haus verbunden), was sind denn z.B. Fenster und Türen wenn die "nur" eingeschäumt sind ?
auch nicht fest verbaut?

Bitte die Frage nicht ins Lächerliche ziehen. Das mit den Fenstern, Türen und Fußbodenbelägen muss ich wohl nicht weiter kommentieren...

Der Zeitwert einer Küche kann vom Kaufpreis abgezogen werden. Das erlaubt der Gesetzgeber. Der Wert einer Markise auch - dazu gab es entsprechende Gerichtsurteile. Sogar eine Sauna kann rausgerechnet werden. Küchenoberschränke sind fest an der Wand verschraubt, eine Markise auch - ganz zu schweigen von einer Sauna. Warum dann nicht auch zwei Duschtüren, die eine ebenerdige Dusche ohne Duschwanne begrenzen? Um mehr geht es hier nicht.

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@rekeub

ok dann kann der Zeitwert einer Duschtür auch abgezogen werden, dann rechnen wir mal,
Rechenbeispiel:
Die Duschtür ist 10 Jahre alt hat mal neu 500 € gekostet und hat nun noch einen Zeitwert von 100 €, dann nehmen wir da die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern unterschiedlich sind zwischen 3,5 % - 6,5 % mal den Mittelwert von 5 % , somit haben wir eine Ersparnis 100 € - 5% = 5 €.Somit vermindert sich die Grunderwerbssteuer um 5 €.
Herzlich Glückwunsch.

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Ernsthaft? Die Duschtür hat einen Wert von maximal 100 €. Für 6,50 € machst du so einen Aufwand? Wenn der Verkäufer für dich die Duschtür demontiert, dann ist sie tatsächlich eine bewegliche Sache. Sonst leider nicht.