Grunderwerbssteuer bei Kauf des Elternhauses der Mutter

1 Antwort

Ja es kann gesplittet werden und es fällt die Steuer nur auf den Wert der Tante an. und der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland, weil die Sätze unterschiedlich sind.

Hättest Du einen vernünftigen Sachverhalt beschrieben mit:

Meiner Mutter und meiner Tante gehört ein Haus in Hamburg, das ist 200.000,- Wert, ich wiil es für genau diesen Kaufpreis erwerben, dann hätte man auch eine punktgenaue Antwort geben können.

Wenn Dir das Haus z. B. für einen eindeutig zu geringen Wert verkauft würde, könnte es als teilweise unentgeltlichen Erwerb ergeben. Dann wäre eine Schenkungssteuerproblematik möglich.