Grundbuchlöschung bei Hartz 4
Hallo, mein sohn hat meinen Betrieb vor der Zwangsversteigerung gerettet und das haus gekauft, jetzt könnte mein sohn das Haus verkaufen, aber von mir sind noch 2 eintrage im grundbuch ca 10.000.- kann ich dies als Harzt 4 empfänger löschen lassen, da ich das Geld nicht zurückzahlen kann, oder ist mein sohn nach Kauf des Hauses dafür zuständig, eine Beantwortung würde uns sehr helfen Vielen Dank Herbert
1 Antwort
Dein Sohn hat das Haus inkl. der Grundbucheinträge gekauft - dies hat sich ja letztlich als wertmindernd ausgewirkt. wenn Du also jetzt den Gläubiger nicht bedienst, kann er durchaus seine Rechte aus der Grundschuld einfordern und damit muß dann Dein Sohn diese auch zahlen.
Die Tatsache, dass Du Hartz IV Empfänger bist und möglicherweise sogar Dich in der Privatinsolvez befindest bewirkt keine Löschung von Grundbucheinträgen. Diese können nur gelöscht werden, wenn der Gläubiger der Löschung zustimmt.