Grundbuchlöschung bei Hartz 4

1 Antwort

Dein Sohn hat das Haus inkl. der Grundbucheinträge gekauft - dies hat sich ja letztlich als wertmindernd ausgewirkt. wenn Du also jetzt den Gläubiger nicht bedienst, kann er durchaus seine Rechte aus der Grundschuld einfordern und damit muß dann Dein Sohn diese auch zahlen.

Die Tatsache, dass Du Hartz IV Empfänger bist und möglicherweise sogar Dich in der Privatinsolvez befindest bewirkt keine Löschung von Grundbucheinträgen. Diese können nur gelöscht werden, wenn der Gläubiger der Löschung zustimmt.