Grundbucheintrag nach Erbe unkorrekt?

2 Antworten

Und warum bist Du nicht, nach dem das Testament eröffnet und der Rechtpfleger das Protokoll gemacht hat, zu einem Notar gegangen udn hast die Umschreibugn auf Dich beantragt?

Das Grundbuch muss berichtigt werden.

Mit allen Unterlagen zum Notar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich wusste nicht nicht das ich dann noch einen Notar brauchte. Nach dem Erhalt des Erbscheins sollte der Grundbucheintrag automatisch erfolgen. So wurde es mir vom Amtsgericht gesagt.

0
@Carina87

Wenn die das so gesagt haben, dann haben sie vergessen zu sagen, dass sie den Erbschein nicht an das Grundbuchamt geben. Dafür muss der Erbe sorgen. Wenn die Dokumente des Gerichts eindeutig sind (ich kann sie hier nciht sehen) dann reicht es auch selbst zum Grundbuchgamt zu gehen, also ohne Notar, aber das Grundbuchamt muss ja wenigstens wissen, dass sie eine Eintragung vornehmen sollen.

Das die Miterben eingetragen wurden, ist mir unverständlich, aber eventuell hat ein unbedarfter Miterbe denen etwas gegeben,

0
@wfwbinder

Mir wurde gesagt das der Erbschein in dem Moment in dem ich ihn bekomme auch beim Grundbuchamt ist.

Dann würde ich automatisch als Besitzerin eingetragen werden.

Muss dazu sagen das wir als Erben uns alle sehr einig sind und wir froh wären wenn das alles mal ein Ende hätte.

0
@Carina87

Deshalb zum Notar udn Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

0
@wfwbinder

Nochmals zum Verständnis für mich.

Warum soll ich zum Notar?

0
@wfwbinder

Ein Notar wird sicher eine Lösung finden. Dieser arbeitet aber natürlich nicht kostenlos.

Das Problem ist wohl, dass das Grundbuchamt sich nicht ans Testament hält, sondern einen Erbschein fordert. Und im Erbschein stehen nur die Bruchteile (am gesamten Nachlass), dort ist nicht abgebildet, dass die Anteile der Miterben bereits durch andere Werte abgegolten sind.

Hier bei uns kann man sogar beim Gericht anrufen...

Bei einem Nachlass im Wert von 4 Häusern (ein Haus für die Tochter und Erbanteile für 3 weitere Kinder) werden die Notargebühren sich vermutlich eher nicht auf 200,-€ belaufen?

0
@Carina87
Warum soll ich zum Notar?

WeilGrundbuchänderungen nur auf Basis einer notariellen Urkunde erfolgen.

Es gibt einen Fehler im Grundbuch. Das Testament sagt etwas anderes, als die erfolgte Eintragung. Beim Grundbuchamt bist Du nicht durchgedrungen, denn es wurde etwas anderes eingetragen, als Im Erbschein steht. Also wenn das Grundbuchamt seinen Fehler nicht auf Deine Anfrage berichtigt, brauchst Du nun mal einen Notar.

Oder möchtest Du Dich nach dem Beispiel der Klemakleber mit dem Erbschein vorm Grundbuchamt ankleben, bis die das Grundbuch berichtigen.

Siehe hier:

Was mache ich bei einem falschen Eintrag im Grundbuch?

Auch den Ämtern können einmal Fehler unterlaufen, sodass beispielsweise die falsche Adresse im Grundbuch eingetragen wird. Eine Grundbuchberichtigung von Amts wegen her ist möglich. Das jeweilige Amtsgericht ist für die Grundstücksangelegenheiten zuständig. Wie folgt kann die Korrektur des Eintrags bewirkt werden: 

  • Nachweis mit beglaubigten Urkunden 
  • Korrektur mit Eintragungsbewilligung 
  • Grundbuchberichtigungsanspruch einklagen 

Der einfachste Weg ist der Nachweis anhand beglaubigter Urkunden. Haben Berechtigte die entsprechenden Unterlagen vorliegen, kann ganz einfach eine Grundbuchberichtigung beantragt werden. 

Schwieriger wird es allerdings, wenn kein Nachweis vorliegt. Falls ein falscher Eigentümer eingetragen ist, kann ein Anspruch entweder ohne oder mit Rechtsstreit durchgesetzt werden. Es hängt von der unberechtigt eingetragenen Person ab, über welchen Weg es geht. 

Soll eine Grundbucheintragung berichtigt werden und sind die unrechtmäßigen Eigentümer:innen einverstanden, muss er nur eine Eintragungsbewilligung abgeben. Falls jedoch keine Einigung möglich ist, müssen rechtmäßige Eigentümer:innen den Klageweg antreten und den Grundbuchberechtigungsanspruch einklagen. Das Urteil aus dem Rechtsstreit stellt die Eintragungsbewilligung dar. 

Den direkten Weg beim Grundbuchamt hast Du vergeblich versucht. Ein Notar wird Dir schnell sagen können, was zu tun ist, weil dies seine Kernkompetenz ist.

0
@wfwbinder

Vielen für die Antwort und Hilfe

Habe gerade mit dem Grundbuchamt telefoniert. Wir müssen tatsächlich alle 4 zum Notar.

Ich bin seit 6 Monaten quasi ständig mit dem Nachlassgericht in Verbindung wg der ganzen Akten, Formulare, Quoten usw. Und das trotz einem ganz eindeutigemTestament.

Hätte mir das vorher beim Amtsgericht jemand gesagt das ich ohne Notar keine Grundbuchumschreibung bekomme, hätte ich sofort einen aufgesucht und hätte mir das alles sparen können ....

1
@Carina87

Beim Amtsgericht, oder hier.

Leider hat man Dir beim Amtsgericht nichts, oder was Falsches gesagt.

Es mag Dir ein Trost sein, oder auch nciht, obwohl ich nur Steuerberater bin und kein Volljurist, korrigiere ich pro Jahr hier in Berlin bestimmt 2-4 Dinge, die auf dem Amtsgericht, oder auch bein einem Notar verschlafen wurden.

0
@wfwbinder

So, waren jetzt beim Notar und haben alles geklärt. Der Notar hat schon seine Rechnung geschickt. Für den Erbschein und die eidesstattliche Erklärung habe ich auch eine Rechnung bekommen... muss ich jetzt auch für die neuerliche Umschreibung beim Grundbuchamt nochmal bezahlen?

Lg

0

Die anderen Erben auszahlen und den Eintrag danach löschen lassen.

Aber warum soll ich die Anderen auszahlen? Das Haus gehört ja nur mir laut Testament und dem Protokoll des Rechtspflegers . Der Wille meines Vaters war das ich das Haus bekomme und die anderen Erben das Geld.

0