Grundbuch über Realität?

2 Antworten

Chris

An den Kaufinteressenten werden veräußert

vom Wohnungseigentümer Nr.1 die ETW 1 und

vom Wohnungseigentümer Nr. 2 eine Garage.

Zulasten des Käufers gehen die Notarkosten, die Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer.

Getauscht wird nichts.

Da für ein Grundstücksverkauf eh ein Notar involviert ist, warum fragt man den nicht einfach, wie diese Situation am besten geregelt wird?