Gründung einer UG - Direkt Steuern zahlen?

4 Antworten

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr geht zu einem Steuerberater und lasst alles dort erledigen, von der Vorbereitung des Notartermins für die Gründung bis mindestens zum Ausfüllen des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" oder
  2. Ihr schreibt erstmal genau auf, was das Unternehmen machen soll und fasst es in eine Beschreibung (Gegenstand des Unternehmens), legt fest wo der Sitz sein soll und wer die Geschäftsführung machen soll. Das sind die wichtigsten Punkte für das Musterprotokoll, die der Notar braucht.
  3. Wenn das Unternehmen gegründet ist, füllt ihr den besagten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Erwarteter Umsatz und bei voraussichtlicher Gewinn 0,- Euro, weil fast alle Unternehmen im ersten Jahr (zum Teil auch noch im zweiten) einen Anlaufverlust haben. Dann entfallen schon mal die Vorauszahlungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
  4. Es wäre auch nicht schlecht ein Gründerseminar zu besuchen, oder zumindest ein Informationsgespräch mit einem Steuerberater zu machen. Bei einigen sind die Kostenlos, bei einigen kostet es was, wird aber angerechnet, wenn z.. B. etwas zu erledigen ist, was kostenpflichtig ist.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du wirst nach der Gründung aufgefordert, Angaben zum voraussichtlichen Gewinn zu machen. Wenn Du da angibst, dass das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, von Anfang an, dann musst Du auch ab sofort Vorauszahlungen für die Unternehmenssteuer (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) machen.

Vielen Dank erstmal für die Antwort und die Bestätigung meiner „Befürchtung“.

Nehmen wir an, wir wollen die UG aus organisatorischen Gründen zunächst erstmal nur gründen, und innerhalb der kommenden 12 Monate noch kein aktives Geschäft führen; entsprechend läge der zu erwartende Gewinn bei 0,-€: Würde das vom Finanzamt akzeptiert, oder eher als unplausibel abgelehnt werden?

(mir ist bewusst, dass wir einen Steuerberater brauchen ;D)

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@njspp

Ja, das würde akzeptiert. Denn auch das Finanzamt weiß, dass Unternehmen bei Neugründungen in den ersten 2 Jahren oft keinen Gewinn erwirtschaften.

Man würde dann im Fragebogen angeben, dass man in den ersten 2 Jahren keinen Gewinn erwartet. Dann muss man auch keine Vorauszahlungen leisten.

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@AndiRat

Du hast mir enorm weitergeholfen, vielen Dank!

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Muss es denn unbedingt gleich eine UG sein, wenn es sich um eine noch junge Idee mehrerer Freunde handelt? Wenn es doch nichts wird, lässt sich eine UG meines Wissens nicht so ohne weiteres und vor allem nicht kostenlos auflösen.

Anders wäre es bei einer GbR.

Auch dazu solltet Ihr Euch beraten lassen.

Das ist ein Punkt, den es noch zu klären gilt. Wir möchten allerdings eigentlich nur sehr ungern persönlich haften. Mir persönlich wär's noch fast egal, aber es hängen halt auch Familien dran; da möchte ich ungern, dass durch irgendeinen Mist Kinder im schlimmsten Fall "auf der Straße landen".

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@njspp

Gewisse Risiken kann/sollte man ja auch versichern, über Berufshaftpflicht bzw. bei mir heisst das Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

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direkt nach der Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt z.B. Steuern vorzahlen

Nein. Nur Anmeldegebühr bei Gewerbe ca. 30 €.

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