Große Witwenrente und auf 450€ beschäftigt. Darf ich noch eine geringfüge Beschäftigung annehmen?

1 Antwort

Zwei 450,- Euro Jobs gehen nicht, wenn sie gemeinsam die 450,- Euro Grenze überschreiten.

Dann muss einer ein "Midijob" sein und in der Gleitzone liegen. Also mindestens 450,01 Euro Brutto sein.

Der Freibetrag für die Anrechnung liegt bei 845,59 in den alten und 810,22 Euro in den neuen Bundesländern.

Sind Kinder zu versorgen erhöht sich die Anrechnungsfreigrenze.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung