Große Witwenrente - Umzug nach Österreich -
Ich erhalte von meinem verstorbenen Mann eine große Witwenrente. Ich habe vor nach Österreich umzuziehen und werde dort vorerst nicht berufstätig sein. Als Einnahmen werde ich also die große Witwenrente und Miteinnahmen aus meiner deutschen Mietwohnung zur Verfügung stehen. Meine Fragen: wo zahle ich Steuern und wie und wo bin ich Krankenversichert.
2 Antworten

Wenn Dein (einziger) Wohnsitz in Österreich liegt, bist Du dort mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig.
Deine Mieteinnahmen werden in Deutschland besteuert, weil es Mieten aus einem Haus in Deutschland sind. Art. 6 Abs- des DBA (Abkommen zu Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Österreich.
Deine Rente kommt aus der gesetzlichen Versicherung, deshalb ist diese Rente nach Art. 18 Abs. 2 des DBA in Deutschland zu versteuern.
Das klingt jetzt alles so, als würdest Du in Österreich mit Steuern nichts am Hut haben, aber dazu müßte man im Österreichischen Recht top fit sein, was ich nicht bin.
Ich denke, es wäre für Dich das beste gem. § 1 Abs. 3 zu beantragen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, weil Deine Einkünfte, zumindest im Moment zu mindestens 90 % in "D" sind. Das hätte den Vorteil, dass Du auch alle hier vorhandenen Steuervergünstigungen hättest, was bei beschränkter Steuerpflicht nicht so wäre.

Die steuerlichen Aspekte sind hinreichend dargelegt. Was die Krankenversicherung anbelangt sollte man wissen, ob Du in der GKV oder einer privaten Kasse versichert bist. Private Krankenkassen bieten durchaus Tarife die auch in Österreich erbrachte Leistungen abdecken. Bist Du in der GKV, dann solltest Du mit Deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen, denn Deine deutsche Gesundheitskarte kannst Du nur in sog. Notfällen nutzen. Möglicherweise gibt es diesbezüglich ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich, wo dies so geregelt wird, dass Du weiterhin in Deutschland versichert bleibst aber eine Gesundheitskarte für das gesetzliche Krankenversicherungssystem in Österreich bekommst. Das sollte möglich sein, wenn man den Aufenthalt in Österreich als "temporär" angibt. Ansonsten bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich in Österreich zu versichern.